Dach in "falscher" Richtung geplant und genehmigt

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H

Henry2020

Hallo,


Ich habe bereits eine Baugenehmigung und mittlerweile ist die Bodenplatte fertigstellt.

Beim erneuten Durchlesen des Bebauungsplanes auf der Suche nach den Vorgaben für den Zaun habe ich auch nochmals die Vorgaben des Daches durchgelesen:

Darin steht genauer Wortlaut:
Bei Pultdächern ist die Dachfläche parallel zum Hang zu errichten. Blecheindeckungen sind nicht erlaubt.

Fakt ist - bisher hatte ich gedacht, dass die Gebäudeausrichtung damit gemeint ist - aber da hier explizit das Dach genannt ist bin ich jetzt etwas irritiert, da weder Planer, noch Sachverständiger , noch Bauamt etwas auszusetzen hatten.
Nach Recherche im Internet müsste das Dach dann genau umgekehrt zum genehemigten Pultdach geneigt sein. Das heißt der First liegt auf der bergseite und nicht Talseite wie in der "Ist-Planung"

Meine Frage jetzt:

- Da das Pultdach genehmigt wurde - kann ich es trotzdem so ausführen?
- Wenn ich das Pultdach drehen muss - kann ich im Zuge der Bauführung diese Änderung ohne neue Baugenehmigung durchführen?

Bei der aktuellen genehmigten Planung bin ich beim First am Limit was die Höhe betrifft. Wenn das Dach umgreht wird - bin ich deutlich (ca. 1,2m) unter der max. Höhe bezogen auf das natürliche Gelände, Bergseitig sowieso --> also genehmigungsfähig wäre diese Änderung bestimmt, die Frage ist welchen "bürokratischen" Aufwand ich hier auf mich nehmen muss.

PS: natürlich bin ich bereits mit der Thematik an den Planer herangetreten und warte auf die Rückmeldung. Final wird das wahrscheinlich von der Baubehörde dann abhängen was zu tun ist.

Danke für euren Input & lg
Harry
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
rick2018

rick2018

Du darfst bauen was genehmigt ist.
Bei änderung wirst du auch einen Nachtrag bei der Baugenehmigung benötigen.
Wenn dir die Dachform/Ausrichtung gefällt wie sie genehmigt ist dann einfach bauen.
Du hast es schriftlich dass es erlaubt ist.
 
11ant

11ant

Bei Pultdächern ist die Dachfläche parallel zum Hang zu errichten.
Von mit- oder gegenläufig sehe ich darin nichts geregelt - die Dachfläche soll offenbar nur nicht quer zum Hang stehen.
Wenn das Genehmigte in Deinem Sinne ist und Du von einem Umkippen keinen Vorteil "den Du Dir schon immer gewünscht hättest" erwartest, dann laß´ es so.
 
K

knalltüte

tja, lustig das hier alle glauben eine Genehmigung vom Bauamt würde trotz eines Fehlers dauerhaft Bestand haben :p. ICH sehe das nicht so.
 
Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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