Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht?

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M

Michlhausbauaa

Das, was der "Otto Normal" als erschlossen ansieht, muss nicht zwangsläufig rechtlich erschlossen sein. Des Weiteren gibt es im Beitragsrecht die Unterscheidung zwischen der sachlichen Beitragspflicht und der persönlichen. Dazwischen kann auch mal ein-vier Jahr rechnen in einer Behörde liegen. Von daher die Frage: Gibt es einen Ablösevertrag über die Erschließungskosten? Oder kommt in ein paar Jahren die Überraschungs-Rechnung über Beiträge nach dem §§127 ff Baugesetzbuch?
Erklär mir das mal bitte genauer.
 
Y

ypg

Bodengutachten macht welche Stelle und was kostet es in etwa?
Ein Geologe macht so etwas. Das sollte Dir eigentlich vorliegen, das Gutachten des gesamten Neubaugebietes. Das ist zwar nicht fundamental für Dich, aber ein Anhaltspunkt. Du kannst auch düsen Geologen beauftragen.
Das Gutachten liegt dem Bebauungsplan meist bei, wenn das Neubaugebiet tatsächlich neu und erschlossen werden musste.
Das sind Standardverträge, die fürs ganze Baugebiet gelten.
Nöööö... es macht ja der Notar des Bauherren Wahl und somit ist es Standard des Notares. Also ggf auch Spielraum, aber in welchen Zug sollte man Spielraum haben? Wichtig sind die Rahmenbedingungen, und die kannst auch Du prüfen: Bebauungsplan, Zahlung, Baubedingungen, Gemeinschaftsflächen, Baustrasse, fertige Straße, Höhenpunkte, Abwasser usw.
 
H

hampshire

Wenn Du Sicherheit brauchst, lass ihn prüfen. Anderenfalls kannst Du den Notar zu jeder Passage fragen bis Du diese verstehst. Ist Teil dessen Jobs. Ein Grundstückskaufvertrag ist echt kein Hexenwerk. Manche werden einfach nur wegen der Kaufsumme nervös.
 
N

nordanney

Grundstück wird von der Gemeinde aus einem kompletten Neubaugebiet erworben,
Das ganze ist in Bayern und der regionale Notar von der Gemeinde ausgesucht.
Nöööö... es macht ja der Notar des Bauherren Wahl und somit ist es Standard des Notares.
Also eher der Standard der Gemeinde mit eigenem Notar. Kenne ich auch nicht anders - den Stress mit jedem einzelnen Notar tut sich eine Gemeinde bei einem Neubaugebiet i.d.R. nicht an
 
S

Snowy36

Es war vorher ein Acker, angrenzend ist aber bereits ein 1. Teil des Baugebietes der vor 5 Jahren entstanden ist.

Normaler Ablauf, Anruf bei der Gemeinde und anschließend auf eine Interessentenliste gekommen und dann als die Grundstücke offiziell frei gegeben wurden einer der schnellsten gewesen, der auf die Email geantwortet hat denke ich. (Stand drin, Antworten werden der Reihe nach abgehandelt - klang komisch aber hat ja geklappt :) Reservierungsgebühr hab ich vor 1 Monat schon überwiesen und Reservierungsvertrag unterzeichnet)
Ich persönlich finde das ja die gerechteste Lösung ... wer zuerst kommt .... aber ist das nach dem blöden EU recht erlaubt ?
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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