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ᐅ Schenkung der Großeltern, Pflichtteile


Erstellt am: 08.09.20 14:16

M
Maleled
08.09.20 14:16
Hallo!
Vorab - wir stehen noch ganz am Anfang unserer Überlegungen. Falls es dazu kommt, werden wir ohnehin einen Notar aufsuchen.

Meine Großeltern (werden teilweise von uns gepflegt) haben uns angeboten eine Schenkung zu machen und uns ihr Haus+Grundstück zu überlassen.
Das Haus ist recht klein und sanierungsbedürftig. Da beide noch darin wohnen, kommt ein Anbau an das Haus bzw den Um- und Anbau des Nebengelass in Frage.

Sollten die Großeltern die Schenkung an mich als Enkel machen, müssen die drei Kinder (sofern sie nicht verzichten) ausgezahlt werden.
Aber wie sieht es mit den anderen drei Enkeln aus? Haben diese dadurch auch einen Anspruch auf einen Pflichtteil und wenn ja, wie hoch ist er?

Wäre es dann sinnvoller die Schenkung an Kind 1 zu richten (in dem Fall meine Eltern) und diese dann an mich? Dann würden Kind 2+3 der Großeltern ausbezahlt werden + mein Bruder.
Liege ich hier richtig?
M
Musketier
08.09.20 14:38
Achtung Laienwissen:

Einen Pflichtteil gibt es meines Wissens nicht für die Enkel, sofern es noch Kinder gibt.
Einen Pflichteil kann es aber nur geben, wenn die Großeltern ableben, jetzt ist es erstmal nur eine Schenkung.
Natürlich könnte es auch eine Teilschenkung sein, wenn du alle Kinder deiner Großeltern auszahlen müsstest.

Wie jetzt eine Vorabschenkung an einen nicht erbberechtigten Enkel aussieht im Falle des Todes, kann ich nicht sagen.

Wo wollen denn die Großeltern dann wohnen? Ist ein lebenslanges Wohnrecht geplant?

Des Weiteren wäre zu prüfen, ob daraus nicht auch Schenkungssteuer resultiert, da die Freibeträge zwischen Großeltern und Enkel niedriger sind, als zwischen Eltern und Kindern. Hier wären also erstmal die Frage, was ist das Grundstück+Haus wert und wird ein Wohnrecht eingetragen oder nicht.

Den Notar wirst du sowieso aufsuchen müssen, da es sich um ein Grundstücksgeschäft handelt.Beratung wirdst du aber eher beim Anwalt erfahren.
M
Maleled
08.09.20 14:57
Die Großeltern bleiben wohnen und erhalten Wohnrecht.
Später könnte es vermietet werden oder die Kinder ziehen ein.

Der Wert wird ziemlich sicher unter dem Freibetrag bleiben.
R
rick2018
08.09.20 15:00
Und Schenkung hat (fast) nichts mit Erbe zu tun.
Wenn die Großeltern euch zu Lebzeiten etwas schenken ist dann die Erbmasse entsprechend kleiner.
Dein Freibetrag bei Erbe ist dann reduziert bzw. nicht vorhanden falls nicht 10 Jahre nicht vorüber sind.
Die Großeltern können wem schenken wem sie wollen... da muss niemand ausbezahlt werden.
Enkel sind zwar Pflichtteilberechtig haben aber keinen Anspruch solange noch Elternteile leben. Enkel können meines Wissens auch ausgeschlossen werden. Wäre aber bezüglich der Schenkung nicht notwendig.

Der Freibetrag für Schenkungen sind 200.000€ (pro Großelternteil an jeden Enkel). Zusammen also max. 400.000€ pro Enkel. Kann man nur ausschöpfen wenn das Haus beiden gehört...
Darüber wird Schenkungssteuer fällig.
T
tomtom79
08.09.20 15:01
Also solange die Grosseltern leben können sie mit ihrem Geld und Grund machen was sie wollen. Ohne das die Kinder einen Anspruch drauf haben würden.

Aber hole dir professionelle Hilfe.
N
nordanney
08.09.20 16:12
Maleled schrieb:

Die Großeltern bleiben wohnen und erhalten Wohnrecht.
Damit ist der Wert der Schenkung mit der Definition des Hauses "klein und sanierungsbedürftig" gegen 0 gehend (außer die Großeltern sind schon steinalt).
Ansonsten wie meine Vorredner schon sagten: Schenkung ist nicht Erbschaft!
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