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ᐅ Konsequenz der Lärmkarten von der Bahn

Erstellt am: 01.08.20 11:25
S
Solirot
S
Solirot
01.08.20 11:25
Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir irgendjemand etwas sagen kann. Leider finde ich nichts im Internet dazu. Ich interessiere mich für ein Grundstück wo es auch einen Bebauungsplan gibt ohne großartiger Bauvorschrift. Jetzt hab ich schon vor Kauf des Grundstücks schon mal bei verschiedenen Bauunternehmen die Kosten für ein Bungalow angefragt. Trotz Bebauungsplan wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der Lärmkarten von der Bahn sie verpflichtet wären mit einer Schallschutzstufe 4 zu bauen. Ist das so? Die Lärmkarten der Bahn, die nur rechnerisch erstellt worden sind haben einen derartigen Einfluß auf die Bauvorschrift? Hätte das dann nicht aber im Bebauungsplan stehen müssen? Wer kann helfen, bin jetzt unsicher das Grundstück zu kaufen, weil Schallschutzstufe 4 ist teuer und eigentlich ist die Bahn dort gar nicht so laut, wenn man auf dem Grundstück steht.
U
uthomas
02.08.20 22:33
Stehe vor einem ähnlichen Problem, auch Bahnlinie, Bebauungsplan gibt allerdings Schalldämpfung nach DIN 4109 (Lärmpegelbereich III) um 35dB vor.
H
hampshire
03.08.20 05:07
Lärm macht potenziell krank. Beim Rumstehen auf dem Grundstück in vorfreudiger Stimmung ist die Urteilskraft mitunter getrübt. Stufe 4 bauen oder anderen Bauplatz suchen, letzteres wäre mein Favorit.
din 4109grundstückbebauungsplanbauvorschriftschallschutzstufe