Wie bei ETW vom Bauträger absichern

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N

NoggerLoger

Zahlungsplan sieht wie folgt aus:

30,0 % des Kaufpreises nach Beginn der Erdarbeiten


28,0 % des Kaufpreises nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten


12,6 % des Kaufpreises nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung

------------------Bis hier steht schon alles-------------------------
6,3 % des Kaufpreises nach Rohinstallation der Heizungsanlage/n, nach Rohinstallation der Sanitäranlagen, nach Rohinstallation der Elektroanlagen


8,4 % des Kaufpreises nach Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten, nach Estrich, und Fassadenarbeiten,


11,2 % des Kaufpreises nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe


3,5 % des Kaufpreises nach vollständiger Fertigstellung.
 
P

Pinkiponk

Ich kenne das so, dass der Bauträger (eine "Briefkasten GmbH) direkt nach Fertigstellung "pleite" geht und dann aus jeglicher Gewährleistung und eventueller Mängelnachbesserung rauskommt.
Wüsste nicht, was man dagegen tuen kann. Außer Mängel möglichst frühzeitig zu rügen (wenn er noch nicht alle Wohnungen fertig hat, kann er noch nicht den Laden dicht machen.)
Das hört sich für mich nach einer Gesetzeslücke an. Oder denkst Du, es ist so gewollt, weil die Baufirmen-Lobby so stark ist?
 
S

Scout

Hat nichts mit Baufirmenlobby zu tun sondern mit Unternehmensrecht- wenn eine 25 TE-GmbH etwa einen Brückenneubau stemmen möchte so wird die öffentliche Hand ob des krassen Mißverhältnisses zwischen pot. Schadens/Erfüllung//Gewährleistungssumme und haftbarem Kapital zu Recht eine Bürgschaft dafür verlangen.

Und wenn es dem Bund Recht ist wieso sollte man selber da zurückstecken? Also so aus Prinzip....
 
Tolentino

Tolentino

Ja, ist halt ne GmbH. Und gebaut haben sie ja. Sie haben halt nur keine Lust noch 5 Jahre für evtl. Mängel gerade zu stehen.
Kostet am Ende wahrscheinlich mehr Aufwand und Ressourcen als das Gemauschel mit der Briefkastenfirma.
Wobei ich schon finde, dass euch eine GmbH nicht einfach so eine komplette Gewinnabführung machen dürfte, wenn Sie noch Gewährleistungsansprüche für 5 Jahre hat. Da müsste es eine Art Karenzzeit geben, ansonsten wird ja die Insolvenz quasi schon eingeplant um Pflichten zu umgehen.
Aber ist bei uns auch noch nicht ausgefochten. Noch gibt's die GmbH wohl noch.
 
H

Hausbau2022

Die 5% Abschlag unbedingt einbehalten in der ersten Rate. Da braucht man nichts vereinbaren ist gesetzlich geregelt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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