ᐅ Wie bei ETW vom Bauträger absichern
Erstellt am: 23.07.2020 08:21
Scout 24.07.2020 09:35
Naja wenn Liquidation nur den Zweck erfüllen sollte, Gewährleistungsansprüche zu umgehen so kann der Liquidator wie auch der Ex-GF juristisch angegangen werden. Denn ggf. müssen hier Rückstellungen gebildet werden bei Auflösung des Vermögens.
Wenn du absehbar Ansprüche haben solltest und von der Insolvenz erfährst so kannst du nach
73 Abs. 2 GmbHG
den Liquidator unterrichten. Der wird dann schon im Eigeninteresse zu deinen Gunsten handeln! Achte also auf die Insolvenzbekanntmachungen, gibt auch online eine Seite vom Bund dafür.
Wenn du absehbar Ansprüche haben solltest und von der Insolvenz erfährst so kannst du nach
73 Abs. 2 GmbHG
den Liquidator unterrichten. Der wird dann schon im Eigeninteresse zu deinen Gunsten handeln! Achte also auf die Insolvenzbekanntmachungen, gibt auch online eine Seite vom Bund dafür.
Scout 24.07.2020 09:37
Hausbau2022 schrieb:
Die 5% Abschlag unbedingt einbehalten in der ersten Rate. Da braucht man nichts vereinbaren ist gesetzlich geregelt.Diese 5% zahlt man dann aber nach Abnahme und falls hier noch versteckte Mängel, die unter Gewährleistung fallen, auftreten, ist die Bau-GmbH ja noch für 5 Jahre greifbar- falls existent! Hausbau2022 24.07.2020 09:58
Natürlich eine Garantie hast du nie, aber wenn man davon immer ausgehen würde kann man ja sein Lebenlang schön weiter Mieten...
Unsure 24.07.2020 10:55
Hausbau2022 schrieb:
Natürlich eine Garantie hast du nie, aber wenn man davon immer ausgehen würde kann man ja sein Lebenlang schön weiter Mieten...Ist da ein negativer Unterton rauszulesen? Dann mietet man halt ein lebenlang schöner weiter und investiert anderweitig smart. Aber ansonsten gebe ich den Grundtenor recht. Es gibt immer ein Risiko, egal wo. Hier ist es halt besonders kritisch, weil alles reingeht.
Von daher Risikominimierung, aber generell interessant. Ich habe mich das bei den "kurzzeit" GmbH für so Bauprojekte auch schon gefragt, wie ich das am smartesten umsetzen kann beim Kauf.
K1300S 24.07.2020 15:14
Hausbau2022 schrieb:
Da braucht man nichts vereinbaren ist gesetzlich geregelt.Ich würde es trotzdem vorab besprechen und in den Vertrag aufnehmen, sonst ist nach der ersten Rate erst mal Baustopp angesagt. moHouse 29.07.2020 11:32
K1300S schrieb:
Ich würde es trotzdem vorab besprechen und in den Vertrag aufnehmen, sonst ist nach der ersten Rate erst mal Baustopp angesagt. Richtig!Beim Einbehalt von Zahlungen werden Gewerknehmer sehr schnell sehr dünnhäutig!
Ich sehe aber auch ehrlich gesagt keine große Erfolgsaussicht das vorab einvernehmlich zu vereinbaren.
Der Gewerknehmer wird sagen, dass du das Gewerk halt ordentlich prüfen sollst und bei erkannten Mängeln gern bis zur Mängelbeseitigung teilweise einbehalten kannst. Sonst bitte komplette Bezahlung.
Aber vielleicht gibts ja auch Bauträger, die nach Vertragsunterzeichnung nett sind...