ᐅ Unterhaltspflicht Sondereigentum / Sondernutzungsrecht
Erstellt am: 19.06.20 22:22
W
wdreizehn19.06.20 22:22Hallo in die Runde,
vor etwa zwei Jahren habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss in einer Wohnanlage gekauft und auch selbst bezogen.
Gemäß dem Notarvertrag wurde ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse / Gartenfläche, die zu der Wohnung gehört, zugewiesen und mitverkauft.
In der Teilungserklärung heißt es: „Soweit einem Sondereigentum ein Sondernutzungsrecht an Bauteilen oder Freiflächen (z.B. Garten, Terrasse) zugewiesen ist, hat der Sondernutzungsberechtigte die Kosten der Unterhaltung, Instantsetzung und Erneuerung hierfür alleine zu tragen.“
Somit bin ich natürlich für die Unterhaltung des Terrassenbelages, den Heckenschnitt und der Außenwände des Abstellraumes, der sich unterhalb des Balkons der über meiner Wohnung gelegenen Wohneinheit befindet, zuständig.
Laut Hausverwaltung wäre ich nun aufgrund des eingeräumten Sondernutzungsrechtes an der Terrasse / der Gartenfläche auch für die erforderlichen Malerarbeiten an der kompletten linken Kommunwand zu der nächsten Wohneinheit mit der Hausnummer 15 zuständig, die sich über drei Stockwerke erstreckt (siehe Foto).

Ist diese Einschätzung der Hausverwaltung so richtig?
Meiner Einschätzung nach handelt es sich hier um ein gemeinsames Eigentum der Hausgemeinschaft, da es sich um eine tragende Wand des benachbarten Wohnblocks handelt, und die Unterhaltung somit auch durch die Gemeinschaft getragen werden sollte.
Eventuell gibt es hier ja Teilnehmer, die sich mit solchen Details auskennen.
Vielen Dank schon jetzt!
Schöne Grüße,
Guido
vor etwa zwei Jahren habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss in einer Wohnanlage gekauft und auch selbst bezogen.
Gemäß dem Notarvertrag wurde ein Sondernutzungsrecht an der Terrasse / Gartenfläche, die zu der Wohnung gehört, zugewiesen und mitverkauft.
In der Teilungserklärung heißt es: „Soweit einem Sondereigentum ein Sondernutzungsrecht an Bauteilen oder Freiflächen (z.B. Garten, Terrasse) zugewiesen ist, hat der Sondernutzungsberechtigte die Kosten der Unterhaltung, Instantsetzung und Erneuerung hierfür alleine zu tragen.“
Somit bin ich natürlich für die Unterhaltung des Terrassenbelages, den Heckenschnitt und der Außenwände des Abstellraumes, der sich unterhalb des Balkons der über meiner Wohnung gelegenen Wohneinheit befindet, zuständig.
Laut Hausverwaltung wäre ich nun aufgrund des eingeräumten Sondernutzungsrechtes an der Terrasse / der Gartenfläche auch für die erforderlichen Malerarbeiten an der kompletten linken Kommunwand zu der nächsten Wohneinheit mit der Hausnummer 15 zuständig, die sich über drei Stockwerke erstreckt (siehe Foto).
Ist diese Einschätzung der Hausverwaltung so richtig?
Meiner Einschätzung nach handelt es sich hier um ein gemeinsames Eigentum der Hausgemeinschaft, da es sich um eine tragende Wand des benachbarten Wohnblocks handelt, und die Unterhaltung somit auch durch die Gemeinschaft getragen werden sollte.
Eventuell gibt es hier ja Teilnehmer, die sich mit solchen Details auskennen.
Vielen Dank schon jetzt!
Schöne Grüße,
Guido
H
HilfeHilfe19.06.20 22:47Interessante Frage. Ich hätte auch gesagt zb 8 Einheiten , kosten durch 8. ist ja auch Gemeinschaftsbild
N
nordanney19.06.20 23:33wdreizehn schrieb:
Ist diese Einschätzung der Hausverwaltung so richtig?Nein, die Wand gehört nicht zu Deinem Sondernutzungsrecht (außer, der genaue Wortlaut der Teilungserklärung lässt anderes vermuten), sondern ist Gemeinschaftseigentum.F
fach1werk20.06.20 08:22Nach den vorliegenden Informationen: Das musst Du nicht zahlen. Süße Idee des Verwalters aber das gibt das zitierte Stück aus der Tèilungserklärung nicht her.
Wer hat den Abstellraum unter den Balkon gebaut und auf welcher Basis ist das abgesichert? Der könnte eventuell wackeln wenn man schlafende Hunde weckt.
Viele Grüße
Gabriele
Wer hat den Abstellraum unter den Balkon gebaut und auf welcher Basis ist das abgesichert? Der könnte eventuell wackeln wenn man schlafende Hunde weckt.
Viele Grüße
Gabriele
Meine Meinung geht auch in die Richtung, kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum.
Dennoch bleibt bei mir die Frage: wieviel Platz ist zwischen diesen beiden Häusern? 6 Meter? Dann gehören 3 Meter zu dem fensterlosen EG... hast Du Dich eventuell zu breit gemacht?
Oder gehört auch die 15 zu Eurer Gemeinschaft?
Dennoch bleibt bei mir die Frage: wieviel Platz ist zwischen diesen beiden Häusern? 6 Meter? Dann gehören 3 Meter zu dem fensterlosen EG... hast Du Dich eventuell zu breit gemacht?
Oder gehört auch die 15 zu Eurer Gemeinschaft?
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