W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Unterhaltspflicht Sondereigentum / Sondernutzungsrecht


Erstellt am: 19.06.20 22:22

ypg20.06.20 22:53
Was hat denn die Gebäudefassade mit Gartenflächen zu tun?
man ist doch auch nicht eigenständig dann für die „eigene“ Fassade zuständig, also für die ganze Fassade des eigenen Gebäudes, die an den Garten grenzt inkl der Balkone über einem.
Der Verwalter erzählt Quatsch!
Haus²21.06.20 21:34
...oder, Du lässt Dir das Sondernutzungsrecht an der Wand notariell bestätigen. Dann darfst Du sie streichen, kannst für Dich vielleicht aber gleich auch noch eine Kletterwand / Vertical Garden daraus machen .
wdreizehn22.06.20 22:19
Hallo,

vielen Dank für die bisherigen Antworten und Einschätzungen!

Natürlich freue ich mich aber auch über weitere Meinungen.

Bei Rückmeldungen seitens der Hausverwaltung werde ich diese dann hier gerne weitergeben.

Ich bin jedenfalls gespannt...!

Schöne Grüße

Guido
ypg23.06.20 00:16
wdreizehn schrieb:

Bei Rückmeldungen seitens der Hausverwaltung werde ich diese dann hier gerne weitergeben.
Gern.
wdreizehn schrieb:

Ich bin jedenfalls gespannt...!
Wir auch.

Google mal, was Sondereigentum bedeutet: Du kannst ja kein alleinigen Nutzen an eine Gebäudewand bekommen an einem fremden Haus...
HilfeHilfe23.06.20 07:16
bitte berichten was er sagt
wdreizehn17.07.20 21:13
Hallo,

zunächst vielen Dank für die vielen und konstruktiven Rückmeldungen.

Folgende, sinngemäße Antwort seitens der Hausverwaltung habe ich nun bekommen:
Bei der Wand handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, welche auch das äußere Erscheinungsbild der Anlage prägt. Somit ist die Hausgemeinschaft für den Unterhalt aus der bestehenden Rücklage zuständig.

Dies ist natürlich eine recht erfreuliche Rückmeldung und es ist für mich auch nachvollziehbar, dass hier die gemeinschaftliche Rücklage zur Anwendung kommt, denn dafür sollte diese ja nach meiner Einschätzung nach ja auch da sein.

Schöne Grüße

Guido
fassadehausverwaltungrücklage