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guckuck2
jupwenn ich also im mai ne Küche bestellt und anbezahlt habe (mit 19% aufm Angebot, die aber im Oktober geliefert wird, kann's dann sein, dass wir am ende nur 16% MwSt zahlen brauchen?
jupwenn ich also im mai ne Küche bestellt und anbezahlt habe (mit 19% aufm Angebot, die aber im Oktober geliefert wird, kann's dann sein, dass wir am ende nur 16% MwSt zahlen brauchen?
Und wenn vorabrechnung fordert ??das wird so sein. ich allerdings, der die Küche zwischen Juli und dez 2020 bestellen und die erst 2021 aufgestellt wird, werden die 19% zahlen müssen.
laut dem stand hier im Forum. so war es bei der letzten ähnlichen steuersenkung anscheinend auch so.
Stimmt so nicht.Vorabrechnung wäre maximal eine Anzahlung und das löst das Problem nicht. Ohne Leistungserbringung keine Rechnung.
Ja, das wiederum stimmt.na ja, aber bei Schlussrechnung 2021 mit Leistungserbringungsdatum 2021 werden auf die Gesamtsumme 19% fällig. Hat man nun 100% Anzahlung zu 16% geleistet, muss die Steuerdifferenz nachbezahlt werden. Oder liege ich damit falsch? Zusammengefasst: es gibt keinen legalen Weg, von den 16% zu profitieren, wenn die Leistungserbringung erst 2021 ist