ᐅ Beziehung scheitert, wer bekommt was?
Erstellt am: 28.01.11 12:45
Hallo,
ich habe geplant für dieses Jahr mit meiner Freundin ein Haus zu bauen.
Meine Freundin hat von Ihren Eltern einen Bauplatz überschrieben bekommen der für den Hausbau verwendet wird.
Meine erste Frage:
Wer ist Hausherr und Hauseigentümer?
(Grund gehört Freundin)
Wir werden an diesem Haus sehr viel Eigenleistung haben.
(Ihr Vater, Verwandte, mein Vater, Verwandte).
Bargeld haben wir auch sehr viel vorhanden.
Ich werde in den Hausbau z.B. 80000 Euro investieren, meine Freundin z.B. 60000 Euro.
So jetzt die Frage:
Wie schaut es mit meiner Absicherung?
Ich schlimmsten Fall kann ja, weil meine Freundin Grundbesitzerin ist, mich "rausschmeissen".
Wie würde ich ich diesem Fall entlohnt?
Um es etwas zu vereinfachen, ich habe geplant notarisch zu regeln, dass ich Falle einer Trennung das Haus, bzw. Gebaute auf dem Grundstück begutachtet wird und der Wert z.B. 250000 Euro durch 2 geteilt wird.
Das wären für jeden 125000 Euro, da ich aber mehr investiert habe (z.B. 20000 Euro) möchte ich dass auch dies geschrieben ist, damit ich dann sozusagen in diesem Beispiel an 145000 Euro rechtlich kommen kann (im Falle der Trennung.
Ich hoffe dass ich hier weitergeholfen werde, bin schonmal im Voraus dankbar dafür.
ich habe geplant für dieses Jahr mit meiner Freundin ein Haus zu bauen.
Meine Freundin hat von Ihren Eltern einen Bauplatz überschrieben bekommen der für den Hausbau verwendet wird.
Meine erste Frage:
Wer ist Hausherr und Hauseigentümer?
(Grund gehört Freundin)
Wir werden an diesem Haus sehr viel Eigenleistung haben.
(Ihr Vater, Verwandte, mein Vater, Verwandte).
Bargeld haben wir auch sehr viel vorhanden.
Ich werde in den Hausbau z.B. 80000 Euro investieren, meine Freundin z.B. 60000 Euro.
So jetzt die Frage:
Wie schaut es mit meiner Absicherung?
Ich schlimmsten Fall kann ja, weil meine Freundin Grundbesitzerin ist, mich "rausschmeissen".
Wie würde ich ich diesem Fall entlohnt?
Um es etwas zu vereinfachen, ich habe geplant notarisch zu regeln, dass ich Falle einer Trennung das Haus, bzw. Gebaute auf dem Grundstück begutachtet wird und der Wert z.B. 250000 Euro durch 2 geteilt wird.
Das wären für jeden 125000 Euro, da ich aber mehr investiert habe (z.B. 20000 Euro) möchte ich dass auch dies geschrieben ist, damit ich dann sozusagen in diesem Beispiel an 145000 Euro rechtlich kommen kann (im Falle der Trennung.
Ich hoffe dass ich hier weitergeholfen werde, bin schonmal im Voraus dankbar dafür.
Hallo Csba,
hierzu ist unbedingt eine Rechtsberatung einzuholen die in diesem Forum nicht vollständig erfolgen kann/darf.
Es gibt viele Punkte bei Dir/Euch die unbedingt für den Fall der Trennung geregelt sein sollten. Es besteht ein Grundstück dessen tatsächlicher Wert festgelegt werden muss, Ihr habt unterschiedliche Investitionshöhen usw... Deine Partnerin kann bestimmt auch nicht 80.000€ "einfach so" aus dem Hut zaubern und Dich "entlohnen"....
In jedem Fall solltet Ihr gemeinsam eine Vorstellung und Szenarien erarbeiten wie Ihr Euch im Fall der Fälle voneinander trennen könnt. Damit dann ab zur Rechtsberatung.
Beste Grüße
hierzu ist unbedingt eine Rechtsberatung einzuholen die in diesem Forum nicht vollständig erfolgen kann/darf.
Es gibt viele Punkte bei Dir/Euch die unbedingt für den Fall der Trennung geregelt sein sollten. Es besteht ein Grundstück dessen tatsächlicher Wert festgelegt werden muss, Ihr habt unterschiedliche Investitionshöhen usw... Deine Partnerin kann bestimmt auch nicht 80.000€ "einfach so" aus dem Hut zaubern und Dich "entlohnen"....
In jedem Fall solltet Ihr gemeinsam eine Vorstellung und Szenarien erarbeiten wie Ihr Euch im Fall der Fälle voneinander trennen könnt. Damit dann ab zur Rechtsberatung.
Beste Grüße
Danke für deine Info.
Ein Beratungsgespräch habe ich nächste Woche.
Ich wollte nur vorab eure Kenntnisse wissen,
hauptsächlich ob dass Stimmt das der Grundstückseigentümer automatisch der Hausherr ist, oder ob man das notarisch auch schreiben kann, dass wir beide Hausherren sind.
Ein Beratungsgespräch habe ich nächste Woche.
Ich wollte nur vorab eure Kenntnisse wissen,
hauptsächlich ob dass Stimmt das der Grundstückseigentümer automatisch der Hausherr ist, oder ob man das notarisch auch schreiben kann, dass wir beide Hausherren sind.
Hallo Csba,
hast du schon neue Infos? Bei mir ist die Situation ähnlich. Wir sind verheiratet, meinem Mann gehörte das Grundstück schon vor der Hochzeit. Wir wollen jetzt bauen. Ich möchte natürlich abgesichert sein, dass ich im Fall der Fälle nicht ohne irgendwas da stehe. Auf der anderen Seite sollte es so geregelt sein, dass mein Mann ein Vorrecht für das Grundstück / Haus hat (also mich dann ausbezahlen würde).
Reicht es, dass er mir das Grundstück zur Hälfte überträgt und wir evtl. eine Rückauflassung / Vorkaufsrecht o.ä. für meinen Mann eintragen lassen? Oder aber einen notariellen Vertrag, in dem alles geregelt wird - ohne Eintragung im Grundbuch?
Vielleicht hat ja noch jemand hier einen Tipp?
Viel Glück
Juka
hast du schon neue Infos? Bei mir ist die Situation ähnlich. Wir sind verheiratet, meinem Mann gehörte das Grundstück schon vor der Hochzeit. Wir wollen jetzt bauen. Ich möchte natürlich abgesichert sein, dass ich im Fall der Fälle nicht ohne irgendwas da stehe. Auf der anderen Seite sollte es so geregelt sein, dass mein Mann ein Vorrecht für das Grundstück / Haus hat (also mich dann ausbezahlen würde).
Reicht es, dass er mir das Grundstück zur Hälfte überträgt und wir evtl. eine Rückauflassung / Vorkaufsrecht o.ä. für meinen Mann eintragen lassen? Oder aber einen notariellen Vertrag, in dem alles geregelt wird - ohne Eintragung im Grundbuch?
Vielleicht hat ja noch jemand hier einen Tipp?
Viel Glück
Juka
6
6Richtige16.02.11 19:02Der Grundbucheintrag zählt, kein Kaufvertrag (Abstraktionsprinzip)
Der im Grundbuch eingetragene könnte z.B. ohne Zustimmung des Partners das Objekt bis zum Rand mit Hypotheken belasten und durch die Karibik schippern.
Der im Grundbuch eingetragene könnte z.B. ohne Zustimmung des Partners das Objekt bis zum Rand mit Hypotheken belasten und durch die Karibik schippern.
B
Bulla200016.02.11 19:51Eigentümer des Grundstücks nebst aller Aufbauten ist der im Grundbuch eingetragene. Daher ist es immer sinnvoll, dass beide Partner als Eigentümer zu 1/2 im GB eingetragen sind. Ansonsten gibt es die Regelungen des Zugewinnausgleiches bei Verheirateten. Ohne Ehe bietet nur die erste Möglichkeit eine effektive Absicherung.
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