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ᐅ späteres Erbe bei Patchworkfamilie


Erstellt am: 21.04.20 16:43

F
face26
22.04.20 09:43
Du konstruierst hier gerade nur unnötig komplexe Szenarien.
Da kommen dann Fragen auf, wann wurde gebaut vor nach Hochzeit wie waren die Vblkt. zu welchem wert ist das Grundstück eingebracht wie viel ist dann alles wert usw.
Ist keine saubere Lösung.
Und er kommt gar nicht besser weg, weil er dann tot ist.

Sauberste Lösung wäre einfach er kauft die Hälfte des Grundstücks ab. Und man baut gemeinsam mit beiden im Grundbuch. Wenn dann darüber hinaus andere Lösungen gewünscht sind, soll das ein Notar testamentarisch regeln sofern möglich.
T
Tolentino
22.04.20 10:04
face26 schrieb:

Da kommen dann Fragen auf, wann wurde gebaut vor nach Hochzeit wie waren die Vblkt. zu welchem wert ist das Grundstück eingebracht wie viel ist dann alles wert usw.
Ich ging jetzt davon aus, dass sie bei Baubeginn schon verheiratet wären.
Verbindlichkeiten historisch nachzuverfolgen sollte kein Problem sein.
Wertermittlung des Grundstück brauchst du bei deiner Idee auch, wenn TE das Grundstück zu Hälfte kaufen soll.
face26 schrieb:

Und er kommt gar nicht besser weg, weil er dann tot ist
Das ist ein Fall um den es dem TE zugegebenermaßen wohl auch vorrangig ging. Aber die Trennung/Scheidung spielt ja auch noch rein und war auch Bestandteil der Ausgangsfrage
face26 schrieb:

Sauberste Lösung wäre einfach er kauft die Hälfte des Grundstücks ab. Und man baut gemeinsam mit beiden im Grundbuch. Wenn dann darüber hinaus andere Lösungen gewünscht sind, soll das ein Notar testamentarisch regeln sofern möglich.

Wahrscheinlich, aber kostet. Und um die Wertermittlung kommst du dann auch nicht rum, weil ja der Preis fürs Grundstück irgendwie festgelegt werden muss und die Notargebühren sich ja auch darauf stützen.

Aber ja, ist auf jeden Fall sauberer als gar nichts machen oder einfach nur heiraten. Stimmt.
C
Climbee
23.04.20 08:58
Ich halte auch das Abkaufen für die sicherste und beste Lösung. Muß ja nicht 50% sein, er kann ja auch nur 30% vom Grund abkaufen. Dann gehört ihm halt später auch nur 30%. Wenn es bei der Kinderkonstellation bleibt (sie 2, er 1), dann würde das auch wiederum gut passen.
A
Altai
23.04.20 10:09
Auch wenn ein Teil des Grundstücks abgekauft wird: Gerade im Falle des Versterbens braucht es aber auch eine Regelung, wenn geheiratet wird. Sonst werden die Kinder des zuerst verstorbenen Partners benachteiligt. Sie erben ja nur die Hälfte der Hälfte, die ihrem Elternteil gehört hat - das andere Viertel geht an den überlebenden Partner und schlussendlich an dessen Kinder, so dass die insgesamt 75% erben. Wenn das nicht gewünscht ist, muss ein Testament her.

Ich glaube, ihr müsst hier sehr genau formulieren, was ihr erreichen wollt. Was empfindet ihr als die faire Lösung, die ihr anstrebt? Lasst euch dann entsprechend beraten. Es braucht ein Testament, und eine Regelung für den Trennungsfall.
V
Vicky Pedia
23.04.20 10:27
Altai schrieb:

Ich glaube, ihr müsst hier sehr genau formulieren, was ihr erreichen wollt. Was empfindet ihr als die faire Lösung, die ihr anstrebt? Lasst euch dann entsprechend beraten. Es braucht ein Testament, und eine Regelung für den Trennungsfall.
Ich kann hier aus eigener Erfahrung nur beipflichten! Für den Notar Eures Vertraues ist es einfach, Eueren Willen in einen Vertrag zu formulieren. Und auch wenn es derzeit Rosenblüten regnet, es kann auch sehr schnell ganz anders werden.
Y
ypg
23.04.20 10:39
Herr Pastor @pastor23 verschlägt es die Sprache?
grundstücknotarwertermittlungerbentestament