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ᐅ späteres Erbe bei Patchworkfamilie


Erstellt am: 21.04.20 16:43

Pianist 21.04.20 21:52
So ist es. Ein Fall für einen Steuerberater und für einen Notar. Ist ja noch komplizierter als in meinem Fall...

nordanney 21.04.20 22:43
Eigentlich ist der Fall ganz einfach.

Lösung 1: Haus und Grundstück gehören der Partnerin. Diese muss dann auch finanzieren und Du beteiligst Dich symbolisch an den Hauskosten. Im Erbfall geht Dein Familienstrang leer aus. Ist aber fair, da Du das Haus auch nicht bezahlt hast.

Lösung 2: Du kaufst 1/2 des Grundstücks und Ihr baut/finanziert gemeinsam. Im Erbfall haben die Kinder jeweils einen Erbanspruch auf 1/2 Anteil.
Auch fair, da gemeinsames Eigentum, das beide bezahlt haben.

hampshire 22.04.20 00:44
Lösung 3: Du kaufst eine Wohnung unter finanzieller Beteiligung Deiner Lebensgefährtin zum Wertausgleich. Die wird über die Mieteinnahmen finanziert und im Grundbuch auf die Tochter geschrieben. So ist für die Tochter bereits alles geregelt, sogar die Erbschaftssteuer.

nordanney 22.04.20 07:45
hampshire schrieb:

Lösung 3: Du kaufst eine Wohnung unter finanzieller Beteiligung Deiner Lebensgefährtin zum Wertausgleich. Die wird über die Mieteinnahmen finanziert und im Grundbuch auf die Tochter geschrieben. So ist für die Tochter bereits alles geregelt, sogar die Erbschaftssteuer.
Sehr umständlich

Tolentino 22.04.20 08:17
Das ist u.U. sehr persönlich und die Gründe manchmal auch sehr privat.
Aber ihr wollt ein Haus zusammen bauen, was schon eine sehr langfristige und Verbindung mit großer Tragweite bedeutet. Warum heiratet ihr dann nicht? Das würde einiges vereinfachen. Insbesondere steuerlich im Erbfall.
D.h. wenn deine Partnerin überhaupt möchte, dass du was erbst.
Sind noch gemeinsame Kinder geplant?

face26 22.04.20 08:23
Tolentino schrieb:

Das ist u.U. sehr persönlich und die Gründe manchmal auch sehr privat.
Aber ihr wollt ein Haus zusammen bauen, was schon eine sehr langfristige und Verbindung mit großer Tragweite bedeutet. Warum heiratet ihr dann nicht? Das würde einiges vereinfachen. Insbesondere steuerlich im Erbfall.
D.h. wenn deine Partnerin überhaupt möchte, dass du was erbst.
Sind noch gemeinsame Kinder geplant?

Vorsicht! Die Heirat ändert nichts an dem Problem mit dem Grundstück. Das gehört nach der Heirat immer noch nur der Partnerin und wenn da ein Haus darauf gebaut wird das auch.
erbfallgrundstück