Der Doppelstabmattenzaun in 1+x m wird Dein Ziel Unfallvermeidung weitgehend erfüllen, da stürzt niemand unabsichtlich drüber, der nicht zuvor Kletterversuche unternahm. Die Lösung passt zum Ziel.
Auch wenn ich den Stil von 
@HilfeHilfe in diesem Thread nicht so mag, hat er schon einen Punkt in Bezug auf Deine Frage in #1 ob der Bauträger den Zaun zu zahlen habe. Das stünde nämlich im Vertrag beziehungsweise in der Baubeschreibung. Sicherlich stehen die Absturzsicherungen an den Fenstern drin. Danach fragte er und ist nun offenbar etwas angesäuert, dass die Frage nicht beantwortet wurde, was sich im Stil niederschlägt.
Das gehört zur Mündigkeit - man entscheidet etwas zu unterschreiben und trägt die Konsequenzen seiner blinden Flecken einfach mit. Nur wenn eine Täuschung oder Verletzung einer Aufklärungspflicht vorliegt wird man geschützt. Liegt hier wohl nicht vor.