ᐅ Zwerchhaus, Zwerchgiebel und Wandhöhe
Erstellt am: 10.03.20 19:41
F
Familie HV10.03.20 19:41Hallo Liebe Community,
wir haben im Bebauungsplan eine Wandhöhe von 6 m und eine Firsthöhe von 9 m vorgeschrieben.
Es ist erlaubt, ein Zwerchhaus/ Zwerchgiebel zu errichten.
Jetzt ist unsere Frage: zählt jetzt die Wandhöhe von Oberkante Straße bis zum Schnittpunkt Außenwand oder von Oberkante Straße bis zum höchsten Punkt vom Zwerchhaus?
Zählt Blau oder Rot?
Vielleicht kennt ihr einen Paragraphen dazu?

Vielen Dank
wir haben im Bebauungsplan eine Wandhöhe von 6 m und eine Firsthöhe von 9 m vorgeschrieben.
Es ist erlaubt, ein Zwerchhaus/ Zwerchgiebel zu errichten.
Jetzt ist unsere Frage: zählt jetzt die Wandhöhe von Oberkante Straße bis zum Schnittpunkt Außenwand oder von Oberkante Straße bis zum höchsten Punkt vom Zwerchhaus?
Zählt Blau oder Rot?
Vielleicht kennt ihr einen Paragraphen dazu?
Vielen Dank
S
superzapp10.03.20 20:07Hi, in unserem Bebaunungspan wurden die Grundlagen wie Höhen berechnet werden erklärt (Traufhöhe und FIrsthöhe) damit es kein Missverständisse gibt. Steht da denn nix dazu bei euch drin? Sonst kurz am Bauamt anrufen oder vorbeigehen. Das klärt das meist auf 😉
Familie HV schrieb:
Zählt Blau oder Rot?Blau, es sei denn, der Bebauungsplan erlaubt ausdrücklich Ausnahmen.Familie HV schrieb:
Vielleicht kennt ihr einen Paragraphen dazu?Gibt es nicht. Braucht es nicht. Ist gängige Praxis, durch Rechtsprechung bestätigt.Ähnliche Themen