ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?
Erstellt am: 26.02.20 12:52
Moin,
du scheinst dein Problem noch nicht ganz durchdrungen zu haben: Das Haus, in dem du wohnst, gehört demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist. Wer das bezahlt hat, interessiert keine Sau. Wenn da dein Vater drin steht, hast du im Erbfall das Problem, dass dieses Haus zur Erbmasse gehört. Sprich, du erbst mehr und bekommst dann ganz fix ein Problem mit den Freibeträgen.
Gruß,
Andreas
du scheinst dein Problem noch nicht ganz durchdrungen zu haben: Das Haus, in dem du wohnst, gehört demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist. Wer das bezahlt hat, interessiert keine Sau. Wenn da dein Vater drin steht, hast du im Erbfall das Problem, dass dieses Haus zur Erbmasse gehört. Sprich, du erbst mehr und bekommst dann ganz fix ein Problem mit den Freibeträgen.
Gruß,
Andreas
P
pffreestyler26.02.20 14:11Ah der nächste Troll-Thread
N
nordanney26.02.20 14:20andimann schrieb:
Sprich, du erbst mehrOder die Geschwister usw. erben mit...M
Musketier26.02.20 15:29Vielleicht stehen ja im Testament auch die Zeugen Jehovas, weil die immer so nett sind und vorbeikommen.
PS: Um hier niemanden zu beleidigen. Der Name des Erben im Testament kann natürlich frei ersetzt werden.
PS: Um hier niemanden zu beleidigen. Der Name des Erben im Testament kann natürlich frei ersetzt werden.
S
saralina8726.02.20 15:37Wow, viel gefährliches Halbwissen unterwegs.
Zuallererst: Grundsteuer und Erbschaftssteuer sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Dann: Du bist vermutlich für Zwecke der Grundsteuer als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d § 39 AO behandelt worden, insofern ist dein Gebäude ein Gebäude auf fremden Grund und Boden. Aber eben nur wirtschaftlich und nur für Zwecke der Grundsteuer.
Zivilrechtlich gehört das Gebäude deinem Vater - und das zählt im Falle der Erbschaft.
Allerdings: Die Freibeträge sind doch recht hoch, vielleicht hast du ja Glück und bleibst darunter. Dann fällt eh gar nichts an.
Zuallererst: Grundsteuer und Erbschaftssteuer sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Dann: Du bist vermutlich für Zwecke der Grundsteuer als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d § 39 AO behandelt worden, insofern ist dein Gebäude ein Gebäude auf fremden Grund und Boden. Aber eben nur wirtschaftlich und nur für Zwecke der Grundsteuer.
Zivilrechtlich gehört das Gebäude deinem Vater - und das zählt im Falle der Erbschaft.
Allerdings: Die Freibeträge sind doch recht hoch, vielleicht hast du ja Glück und bleibst darunter. Dann fällt eh gar nichts an.
Ähnliche Themen