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ᐅ Schallverordnung bei grundlegend sanierten Altbauten Hausanlage


Erstellt am: 02.02.20 20:01

N
nightmehr
02.02.20 20:01
Hallo liebe Gemeinde,

mich interessiert die Schallverordnung im Bezug zu grundlegend sanierten Altbauten.

Ich sitze hier als Eigentümer in einem Apartment im EG bei einem "hochwertig sanierten Apartment". Leider verläuft das Abwasserrohr vom Nachbarn über uns direkt an der Wand im geschützten Wohn und Schlafzimmer runter.

Das Duschen und jeglicher Toilettenspülgang ist wie eine Art Regen deutlich auf dem Autodach zu hören.

Da ich Nachtschichtler bin, werde ich zwischen 4-5 Uhr immer vom Duschen aufgeweckt und im Laufe des Tages dann mehrfach Plumpsgeräusche.

Hat jemand weitere Informationen?

Bei der Besichtigung hat man uns gesagt (leider nur mündlich), dass sich keine haustechnischen Anlagen mit den der Nachbarn oben verbinden.

Nun haben wir die Wohnung gekauft und stellen es jetzt natürlich fest.

Ich freue mich auf jegliche Informationen, die mir weiterhelfen.

Meine Intention: Ich möchte verstehen,ob so ein Abwasserkanal direkt im Geschützen Bereich laufen kann und darf. Es ist hinter Rigipsplatten.
Es handelt sich zwar um eine Altbauwohnung, aber das gesamte Haus wurde aufwendig komplett von oben bis unten saniert.

Und wie laut es überhaupt sein darf bzw. ob das erträglich ist.
B
Bookstar
02.02.20 20:07
ja leider darf er das. Gibt dazu auch keinerlei Vorschriften.
M
MayrCh
02.02.20 20:21
Sowas ist immer strittig. Einige Gerichte vertreten den Standpunkt, dass ein Mieter erwarten darf, dass bauliche Änderungen immer so erfolgen dass die zum Umbau gültigen Regelwerke (hinsichtlich Schallschutz) erfüllt werden. Aber so eine Entscheidung muss quasi immer erstritten werden. Wobei das bei einer Vielzahl and Sanierungen schon rein baulich gar nicht möglich ist.

Wenn in Exposé/Baubeschreibung was von "hochwertiger" Sanierung steht, kann sich der Gang zum Anwalt für Baurecht durchaus lohnen.
N
nightmehr
02.02.20 21:00
Ich meine in der neuesten Verordnung gelesen zu haben, dass haustechnische Anlagen, dazu zählen sanitäre Anlagen, Heizung, Aufzug und Co., dass sie einen bestimmten Schallwert nicht überschreiten dürfen.

Wieso sollte das dann gültig sein? @
Bookstar

Und wieso gäbe es dazu keine Vorschriften? Gibt doch einen, Schallschutz nach DIN 4109


URL darf ich hier ja nicht posten.

EDIT:
Die Anforderung der DIN 4109 an zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen LIn ≤ 30 dB(A) für Geräusche aus Wasserinstallationen (ausgenommen Spitzen beim Betätigen der Armaturen) LAF,Max ≤ 30 dB(A) für Geräusche aus anderen haustechnischen Anlagen sind derzeit unstrittig und gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik, insbesondere, nachdem für die Wasserinstallationen die Anforderung an LIn durch die Änderung A1 zu DIN 4109 im Jahre 2001 angepasst wurde.

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Was ich definitiv weiß, Schallschutz von Räumen innerhalb einer Wohnung hat 0 Vorlagen, ob ich nun von 2 Zimmern entfernt das Kind beim Pupsen auf dem Klo bei geschlossenen Türen hören kann, hat keine Relevanz und das ist hier ja nicht das Problem.

Ich habe eine Messung von 40-45db(a) , wenn der Nachbar von oben duscht, direkt an der Rigipswand ohne weitere Geräuschkulisse.
B
Bookstar
02.02.20 21:12
Okay 45db ist natürlich heftig. Dann ist die oben zitierte DIN vielleicht sogar eine Hilfe.
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