W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153


Erstellt am: 06.12.17 16:36

MayrCh06.12.17 21:53
Alex85 schrieb:
Die Nummer mit extra Isolierung (Schall?) trifft auf Wohnungsbau zu, aber nicht auf mehrere Wohneinheiten in einem Ein/Zweifamilienhaus.

Woher kommt dieser Irrglaube?
Die eingeführte technische Baubestimmung lt. Landesbauordnung hierzu ist die DIN 4109. Diese betrifft die Schallübertragung innerhalb Geschoss-Wohnungsbauten und Einfamiliendoppel- und reihenhäusern.
Sobald 2 Wohneinheiten wie auch immer in einem Gebäude ist die 4109 absolutes Minimum. Deshalb auch ggf.. baulicher Mehraufwand ggü. reinem Einfamilienhaus, da dort keine Schallübertragung zw. unterschiedlichen Wohneinheiten.
ypg06.12.17 22:25
Deine Überschrift ist falsch und muss heißen:

KFW-Förderung 153 wegen einer zweiten Wohneinheit im Haus [emoji2]
Man baut doch nicht wegen einer Förderung etwas, was man gar nicht haben will und schröpft so Vater Staat!
toxicmolotof06.12.17 23:01
Dir Ausformulierung ist falsch .

Es muss heißen: [...] und schröpft so alle Steuerzahler.

Nun gut, das geht zu weit.
Alex8507.12.17 06:39
MayrCh schrieb:
Woher kommt dieser Irrglaube?
Die eingeführte technische Baubestimmung lt. Landesbauordnung hierzu ist die DIN 4109. Diese betrifft die Schallübertragung innerhalb Geschoss-Wohnungsbauten und Einfamiliendoppel- und reihenhäusern.
Sobald 2 Wohneinheiten wie auch immer in einem Gebäude ist die 4109 absolutes Minimum. Deshalb auch ggf.. baulicher Mehraufwand ggü. reinem Einfamilienhaus, da dort keine Schallübertragung zw. unterschiedlichen Wohneinheiten.

Also zunächst einmal geht es hier weder um Geschoss-Wohnungsbau, noch Einfamiliendoppel- oder reihenhäusern.
Des Weiteren definiert die KfW für sich und ihr Förderprogramm selbst, was als eigenständige Wohnung zu verstehen ist und diese Kriterien sind erheblich weniger weit reichend, als die von dir genannten Regelwerke.

"Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnung geeignet und dazu bestimmt ist."

Knackpunkt ist der eigene Zugang der eben nicht mal eben hergestellt werden kann, wenn in einem Einfamilienhaus eine Etage derart abgetrennt werden soll. Da brauchts ein Mehr an Wohnungstüren, gemeinsamer Flur und/oder dergleichen.

Wer diese Kritieren erfüllt braucht zudem keinerlei schlechtes Gewissen haben oder Strafverfolgung erwarten, weil er die Förderkritierien schlicht vollständig erfüllt. Auch wenn manchem diese Subvention nicht schmeckt.
toxicmolotof07.12.17 09:22
Alex85 schrieb:
die zur dauerhaften Wohnung geeignet und dazu bestimmt ist.

Womit der Alex wieder bei den tollen Definitionen ist. Wer bestimmt denn, ab eine Wohnung als Wohnung bestimmt ist? Beachte bitte die Kausalkette dahinter.

Ich kenne genügend Personen, die eine zweite Wohneinheit geplant (und auch ausgeführt) haben und demnach zwei oder drei Mal die Förderung in Anspruch nehmen konnten. Aber wer A sagt muss in meinen Augen auch B sagen können. Es muss, wie du selber sagst, als eigenständige Wohnung geeignet und bestimmt sein.
Caidori08.12.17 00:03
Huhu,

wir sind ja gerade auch am bauen inkl 2. Wohneinheit - wird benötigt zz - wenn dort aber niemand wohnen soll und man nur die Förderung haben will sollte man sich den Mehraufwand schon überlegen.
Wir mussten zb sehr wohl in der Einliegerwohnung ein gewisses mehr an Schallschutz zb betreiben, das musste zwar nicht in den KFW Antrag, aber in den Bauantrag.
Vom 2. Bad, den Anschlüssen für die Küche und den eigenen Zähler und der Haustüre ganz zu schweigen.

Sicherlich kosten all die Sachen nicht die vollen 100000 die man bekommt, aber umsonst ist es trotzdem nicht.

Für uns war nur wichtig das wir nicht gezwungen sind zu vermieten, falls unser Mitbewohner mal nicht mehr ist und die Kids kein Interesse daran haben.
din 4109wohneinheitenwohnungförderungkfwschallübertragunggeschosseinfamilienhaus