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ᐅ Grundstückserwerb und Grundstücksteilung


Erstellt am: 05.11.19 22:48

U
Ulrichb
05.11.19 22:48
Hallo,

wir planen in Hessen ein Grundstück zu kaufen. Es handelt sich um den 700m² großen Teil eines größeren Grundstücks. Das Grundstück muss also noch geteilt werden. Zudem kaufen wir das Grundstück mit zwei Parteien - es soll ein Doppelhaus gebaut werden. Des Weiteren muss ein Wegerecht eingeräumt werden, da sich das neue Grundstück nur über das bestehende Grundstück erreichen lässt. Wie läuft der Prozess genau ab? Ich stelle mir das so vor:

1. Wir zeichnen und beschreiben die Fläche die erworben werden soll
2. Wir übergeben unsere Pläne einem amtlichen Vermesser, der eine Teilungsvermessung vornimmt. Durch Parzellierung entstehen 3 Grundstücke A,B,C, die alle dem Verkäufer gehören
3. Wir machen einen Termin beim Notar. Beim Notar erwirbt Partei A Grundstück A und Partei B Grundstück B.
4. Für Grundstück C werden Wegerecht, Baulast und Leitungsrecht hinterlegt.

Ist das Vorgehen so korrekt? Brauchen wir einen Architekten, um uns beraten zu lassen? Oder sollten wir bereits jetzt den Notar aufsuchen, der uns dann berät?

Wer übernimmt allgemein die Kosten der Grundstücksteilung? Der Verkäufer oder der Käufer?

Danke für eure Hilfe

Uli
E
Escroda
06.11.19 05:17
Ulrichb schrieb:

Ist das Vorgehen so korrekt?
Kann man so machen. Erfordert einiges Vertrauen des Verkäufers in die Käufer.
Ulrichb schrieb:

Brauchen wir einen Architekten, um uns beraten zu lassen?
Wenn Ihr sicher seid, dass euer Grundstückszuschnitt für eure Traumhäuser Genehmigungsfähigkeit erzeugt, braucht es noch keinen Architekten. Ohne die ganze Geschichte zu kennen würde ich aber eine möglichst frühzeitige Beteiligung empfehlen.
Ulrichb schrieb:

Oder sollten wir bereits jetzt den Notar aufsuchen, der uns dann berät?
Das würde ich dem Verkäufer empfehlen.
Ulrichb schrieb:

Wer übernimmt allgemein die Kosten der Grundstücksteilung?
Alles Verhandlungssache. In gefragten Lagen kann ein Verkäufer verlangen, was er will. Ein Ladenhüter hingegen wird sich unfertig noch schwerer verkaufen lassen.
1
11ant
06.11.19 16:24
Escroda schrieb:

dass euer Grundstückszuschnitt für eure Traumhäuser Genehmigungsfähigkeit erzeugt,
... bedingt ja zunächst, daß die neuen Parzellen noch im Baufenster liegen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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