Klinker weist Beschädigungen auf

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T

tumaa

Hallo zusammen,

wir haben uns einen Klinkerstein bei einem namhaften Händler bestellt, dieser ist nach ca. 12 Wochen angekommen.

Bei der Lieferung sind mir Beschädigungen bei einer Palette aufgefallen. Ich kontaktierte unmittelbar den Verkäufer und dieser teilte mir mit, dass das normal sei, es handelt sich ja um einen Naturprodukt, da kann sowas vorkommen (ohne es gesehen zu haben).

Am nächsten Tag ginge ich mit meiner Ehefrau zur Baustelle, ihr fielen sofort die Beschädigungen auf, hatte so viel um die Ohren, dass ich das wieder vergessen hatte, sie wusste nichts davon vorher.

Wir entfernten von einer Palette die Folie und sahen es uns genauer an, die Beschädigungen waren nun deutlich ersichtlich. Wir fertigten Bilder und schickten diese dem Verkäufer. Dieser äußerte sich nicht mehr dazu. Am nächsten Tag erhielt ich einen Anruf von einem Unternehmen, welcher als Zwischenhändler fungiert, das wusste ich vorher nicht. Mir wurde immer vom Verkäufer gesagt, dass er die Ware direkt vom Hersteller bezieht. Der Anrufer gab an, dass nun das Anliegen von denen bearbeitet werde.

Wir vereinbarten ein Treffen am Grundstück, wo der Klinker begutachtet werden sollte. An dem besagten Tag kam niemand und ich kontaktierte den Außendienstmitarbeiter dieser Firma, dieser teilte mit, dass er bereits am Grundstück war und er sich den Klinker angeschaut habe und dabei festgestellt hat, dass die Beschädigungen nicht normal wären.
Ich kritisierte die Vorgehensweise sehr stark, da ein gemeinsames Treffen geplant war. Er gab an, dass er nichts davon gewusst habe, dass der Bauherr dabei sein soll, er hatte lediglich den Auftrag von seinem Chef bekommen, sich den den Klinker vor Ort anzuschauen. Der Außendienstler befand ich sich in meiner Nähe und bot mir ein spontanes Treffen am Grundstück an. Wir trafen uns am Grundstück und er hatte es erneut bestätigt, dass die Palette ausgewechselt werden muss.
Er wollte Rücksprache mit meinem Verarbeiter halten und ihm mitteilen, dass er beschädigte Klinker aussortieren sollte und am Ende wir darüber sprechen würden, ob ggf. ein Preisnachlass gewährt wird.



Paar Tage später wollte mein Verarbeiter mit der Verklinkerung anfangen. Ich erhielt einen Anruf von ihm und er sagte mir, ich solle zum Grundstück kommen, da er sehr viele Beschädigungen bei den Steinen ersichtet hat. Wir schauten uns mehrere Paletten an, auch hier, viele Klinker waren beschädigt, diese konnten auch nicht mehr verabeitet werden.
Ich kontaktierte anschließend den Großhandel/Zwischenhändler. Mir wurde dieses mal mitgeteilt, dass zwei Außendienstler vorbeikommen würden, zudem wäre der Zweite bei solchen Angelegenheiten erfahrener.


3 Tage später waren die dann da, bei dem Treffen war auch mein Verarbeiter dabei. Anfangs wurde versucht, das Problem runter zu reden, dann musste eingesehen werden, dass die Paletten schnell ausgetauscht werden müssen. Wir sahen uns gemeinsame 5 Paletten an, davon waren 3,5 völlig unbrauchbar, von insgesamt 17 Paletten (einige Paletten sind noch beim Hersteller, die Auslieferung der restlichen Klinker sollte später erfolgen, wenn der erste Zug verarbeitet gewesen wäre). Mein Verarbeiter fügte hinzu, dass mal Beschädigungen vorkommen, doch in diesem Ausmaß hat er es noch nie erlebt. Er sieht es auch nicht ein, jeden einzelnen Stein zu überprüfen, dass wäre auch nicht auf seine Aufgabe, kann ihn verstehen, da es zeitaufwendiger ist, natürlich kann er den Stein so anbringen, aber ich sollte mich dann nicht über die Beschädigungen beschweren.

Ich machte die Außendienstler auf die entstandenen Kosten aufmerksam und ich diese auf gar keinen Fall selbst tragen werde (Gerüstbauer etc.), da der Stein diese beschädigungen aufweist. Die restlichen Paletten wurden nicht genau überprüft, dass Anliegen sollte an dem Hersteller weitergegeben werden.

Einen Tag später kontaktierte ich einen der Außendienstler. Er gab an, dass der Hersteller die Beschädigungen sich nicht erklären könne und daher mir 4 Paletten aus Kulanz austauschen könnte. Ich fragte, was mit den Folgekosten passieren und wer diesen tragen würde, darauf bekame ich keine Antwort, zudem fragte ich danach, wie lange die Lieferzeit beträgt, das konnte mir auch beantwortet werden. Dem Außendienstler habe ich darauf mitgeteilt, dass hier nur die Geldrückgabe Sinn macht, da alles andere sich in die Länge ziehen würde.


Wollte selbst die Initiative ergreifen und den Produktionsleiter sprechen. Ich habe über Umwege von einer Mitarbeiterin des Herstellers mitgeteilt bekommen, dass der Ofen, welcher meinen Stein produziert hatte, einen Defekt hatte. Ob meine Charge davon betroffen gewesen ist, konnte sie mir nicht mitteilen. Den Produktionsleiter konnte ich nicht erreichen. Anschließend fertigte ich ein Schreiben dazu und gab dem Großhändler/Zwischenhändler eine Frist, wo entweder ein Austausch oder mein Geld mit den dazu entstandenen Kosten beglichen werden sollen, ansonsten wäre nächster Schritt, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden.

2 Tage später bekam ich eine Nachricht von dem Zwischenhändler/Außendienstler, dieser gab an, dass ich mich wieder bei dem Verkäufer melden sollte, damit die Reklamationskette eingehalten wird. Ich versuchte den Verkäufer zu erreichen, dieser teilte seiner Mitarbeiterin mit, dass wir uns bei dem Zwischenhändler melden sollte. Ich rief den Außendienstler an und fragte danach, was das für ein Ping-Pong-Spiel wäre. Dieser regte sich tierisch über den Verkäufer auf und verstand sein Verhalten nicht, obwohl es ihm vorher gesagt worden ist. Ich drohte erneut mit dem Anwalt und es mir schließlich egal wäre, wer diesen Fall bearbeitet, zudem würde ich es nicht verstehen, warum plötzlich ich mich wieder beim Verkäufer melden soll. Er konnte nichts dazu sagen, er hatte wieder eine Anweisung von seinem Chef bekommen.

Der Klinker ist momentan nicht lieferfähig, wird erst ende Nov. produziert.

Habe morgen einen Termin beim Anwalt. Vielleicht kann er eine Prognose abgeben, wie unsere Chancen wären. Anschließend müsste ich mir schnell einen anderen Klinker kaufen, ein längeres Warten wäre noch schlimmer für uns. Eine genaue Dokumentation liegt von mir ebenfalls vor.

Mir ist etwas noch im Nachhinein aufgefallen, in der Auftragsbestätigung war der Hinweis auf "IP = Individual Produkt, dieser Stein ist vom Umtausch ausgeschlossen", im Angebot stand nichts davon, ist sowas überhaupt zulässig, ist es weiterhin dann Transparenz ?



Frage an euch:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen schon mal gemacht bzw. wie seht ihr meine Chancen bei einem Gerichtsverfahren ?
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H

hampshire

Vorab - ich bin kein Jurist und eine Rechtsberatung bekommst Du hier wohl kaum.

Du willst vom Kauf zurücktreten, weil die Lieferung mangelhaft und unvollständig ist. Hast Du die Aussagen deines Lieferanten zur Anerkennung des Mangels schriftlich?

Es ist maximal hilfreich eine Frist zur Nachlieferung zu setzen. Damit schaffst Du Klarheit. Hast Du eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt?

Durch die verspätete oder nicht erfolgte Lieferung entstehen Dir Verzugskosten. Diese kannst Du ansetzen, wenn Du Deinen Lieferanten in Verzug setzt.. Zu den Verzugskosten kannst Du neben einer länger laufenden Gerüstmiete auch (nach Ablauf der Frist) die Anwaltskosten zählen. Hast Du den Lieferanten in Verzug gesetzt?

Wenn Du denselben Klinklertyp woanders geliefert bekommen kannst und dafür einen höheren Preis zahlen musst, kannst Du auch die Mehrkosten für eine Neubeschaffung ansetzen und die Differenz vom jetzigen Vertragspartner einfordern.

Ein Rücktritt ist kein Umtausch - daher ist der Passus im Vertrag für Dein Anliegen nicht relevant.

Rechne mit einer Liquiditätsbelastung wenn Du bereits gezahlt hast und nun woanders kaufst. Es kann etwas dauern bis Du das Geld zurück hast.

Was Du tun kannst:
  1. Die Aussage des Lieferanten, dass 3 Palletten beschädigt seien und man dafür 4 bekommen sollte (um mögliche Schäden in anderen Palletten zu kompensieren) verschriftlichen und dem Vertragspartner zusenden. Dabei indirekte Rede verwenden: "Sie bestätigten mir am x.x.2019, dass..." "Sie schlugen vor, dass...". Wichtiger Satz: "Wenn ich unser Gespräch falsch oder unvollständig wiedergegeben habe bitte ich Sie um Korrektur." Ebenfalls wichtig: Fordere irgend eine Reaktion auf Dein Schreiben / Email ein, in dem Du eine Frage stellst. Bekommst Du eine Antwort ohne Korrektur, hast Du einen fetten Punkt gemacht.
  2. Lieferanten in Verzug setzen
  3. Lieferanten eine Frist setzen
  4. Parallel dazu mit dem Vertragspartner herausfinden, ob nicht ein anderer Baustoffhändler noch 4 Palletten von diesem Klinker hat. das wäre für den Vertragspartner am Günstigsten, diese zu kaufen und Dir zu liefern und für Dich die schnellste Möglichkeit genau diesen Klinker ans Haus zu bekommen.
 
T

tumaa

Hast Du die Aussagen deines Lieferanten zur Anerkennung des Mangels schriftlich?
Mündlich , meine Ehefrau war dabei , der Verarbeiter müsste es ebenfalls gehört haben , schriftlich habe ich noch nichts.

Es ist maximal hilfreich eine Frist zur Nachlieferung zu setzen. Damit schaffst Du Klarheit. Hast Du eine Frist zur Leistungserbringung gesetzt?
Ja, die habe ich , ich habe ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel von den Außendienstler bestätigt worden ist , 14 Tage gesetzt, halte ich für angemessen.

Hast Du den Lieferanten in Verzug gesetzt?
verstehe ich nicht

Wenn Du denselben Klinklertyp woanders geliefert bekommen kannst und dafür einen höheren Preis zahlen musst, kannst Du auch die Mehrkosten für eine Neubeschaffung ansetzen und die Differenz vom jetzigen Vertragspartner einfordern.
dieser Stein wird nur von einem Lieferanten angeboten.

Danke dir !!
 
T

tumaa

Zusatz:

Ich fragte den vermeintlichen erfahrenen Außendienstler, ob er überhaupt es fachlich bestätigen kann, ob der Klinker verarbeitbar ist oder nicht, er bejahte es und gab an, dass hier Beschädigungen vorliegen und somit ist es ein Mangel.
 
G

guckuck2

Im Ergebnis wirst du neue Steine bekommen, sofern du dies nicht unmöglich machst, und die paar Wochen Verzug herunter schlucken, weil wegen 1000€ Gerüstkosten kein gesunder Mensch vor Gericht geht.
 
T

tumaa

Im Ergebnis wirst du neue Steine bekommen, sofern du dies nicht unmöglich machst, und die paar Wochen Verzug herunter schlucken, weil wegen 1000€ Gerüstkosten kein gesunder Mensch vor Gericht geht.
Meinste es geht mir um die Gerüstkosten?!

- Verarbeiter ist zeitlich nicht mehr gebunden
- Wohnungsauszug verschiebt sich
- Stein ist nicht zeitnah lieferbar
- alle anderen Gewerke verschieben sich


1000€ sind dagegen echt lächerlich .
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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