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Okin2306
Danke für deine Antwort. Das LRA hätte das ja dann bemängeln müssen. Wir haben eine Endhöhe des Raums von 2,25m. Mit Fußbodenaufbau. 2,40m vor Aufbau. Beheizen würden wir es gerne, damit wir eine gleichbleibende Wärme im Haus haben.Oje.
Die Wohnflächenverordnung ist da vermutlich nicht so hilfreich, da dort "Kellerräume" steht. Am Hang ist das halt etwas variabel. Ich würde davon ausgehen, dass die L-Bank hier die "normalen" Regeln für Wohnräume annimmt:
- Mindesthöhe 2,3m
- 10%(?) der Grundfläche als Fenster(loch)
- beheizt
Wenn alles gegeben ist zählt das als Wohnraum und damit ist es egal wie ihr das nennt. Wenn es dann noch in der thermischen Hülle liegt wäre es für mich auch eindeutig Wohnraum.
Auch der Architekt hat dazu nichts gesagt. Es ist wirklich ärgerlich, dass wir jetzt erst die Info bekommen. Falls hier dann auch die vollen Instandhaltungskosten für die Belastungsgrenze rangezogen werden, dann stirbt wohl das ganze Hausbauprojekt, da wir dann die Belastungsgrenze sprengen. Zumal es nicht einfach umzuplanen ist. Frist für die Einreichung der Umplanung ist übrigens der 08.01.. Wie das über die Feiertage möglich sein soll, ist mir ein Rätsel.