L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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KaEfWeh

Also gilt nicht die selbe Zahl bei der Bestimmung der Einkommensgrenze und der Belastungsgrenze?! Sehr interessant wenn das so ist und positiv für den Antragsteller natürlich.
Grundsätzlich gelten schon die gleichen Zahlen, aber laut Richtlinie wird bei der Einkommensgrenze z.B. das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt, also z.B. auch wenn dein Kind bereits Zinseinkünfte hätte, würden diese reinzählen, ebenso zählen hier sämtliche Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld rein.

Bei der Prüfung der Tragfähigkeit wird hingegen "nur" geprüft, ob ein oder beide Gehälter zusammen die Belastungsgrenze mindestens erreichen bzw. überschriten, sprich reicht das Gehalt aus, um Lebenshaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kreditkosten zu tilgen. Sonderzahlungen usw. gelten hier nicht als dauerhaftes Einkommen.

Das ist eben dann auch genau der schwierige Spagat. Man muss mindestens so viel verdienen, dass man der Tragfähigkeitsprüfung standhält, aber eben nicht so viel, dass man die Einkommensgrenzen überschreitet. Vor allem wenn ein Gehalt befristet ist, wird es schwierig, weil das dann zwar in die Prüfung der Höchstgrenze gezählt wird, aber bei der Tragfähigkeitsprüfung unberücksichtigt bleibt.
 
A

Anonymer234

Hatte den Mal wieder jemand Kontakt zur L-Bank und weiß welche Anträge aus welchen Monaten denn aktuell bearbeitet werden?
Also aktuell sind die bei Anfang Juni, aber die Bearbeitung dauert auch schon 3 Wochen.. Laut einigen Aussagen hier sollte es ja eigentlich viel schneller gehen! Wir sind gespannt, wann wir eine Zusage bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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