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ᐅ Neubau Doppelhaushälfte allgemeine Fragen


Erstellt am: 08.06.19 15:14

F
Famjalwa
08.06.19 15:14
Hallo Zusammen,

bislang haben mein Mann und ich uns lediglich mit Bestandsimmobilien befasst, jetzt haben wir aber relativ unerwartet die Möglichkeit ein Neubauprojekt zu erstehen. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte in einem Neubaugebiet bei uns im Nachbarort. Da stehen wir jetzt vor völlig neuen Herausforderungen. Seit Freitag haben wir neben dem Expose auch die Bauleistungsbeschreibung. Einige Fragen bleiben für uns trotzdem offen, vielleicht kann uns schon jemand weiterhelfen, bevor wir mit dem Bauunternehmen sprechen:

-wie verhält es sich eurer Erfahrung nach mit dem Schallschutz zum Nachbarhaus? Die Bauleistungsbeschreibung spricht von DIN 4109 Beiblatt 2. Ist das ausreichend?
-verbaut wird eine Heizzentrale aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in Außenaufstellung mit Pufferspeicher und Warmwasserbereitung. Die genaue Typbezeichnung wird nicht genannt. Ist das üblich? Gibt es hier Erfahrungen zu diesen Heizungen allgemein? Wir werden die genaue Bezeichnung noch anfragen. Das ganze Haus ist also mit einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Wir würden gerne einen Kellerraum beheizen und normalen Fußboden verlegen lassen und Rauputz anbringen lassen. Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich möglich ist, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist?
-Internetanschluss und Satellitenanschluss sind nicht Teil der Bauleistungsbeschreibung, steht auch ausdrücklich so drin, zumindest für den Sat Anschluss. Kurz gesagt: Wie bekommen wir denn Internet und Fernsehen ins Haus? Und mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Organisatorisch müssen die Kabel ja verlegt werden, wenn die Wände noch offen sind?! Müssen wir das dann mit dem Bauunternehmen abstimmen? Woher erfahre ich die maximale Internetgeschwindigkeit eines Neubaugebietes?
- wie verhält sich das draußen im Garten mit dem Sichtschutz? Einigt man sich da mit dem Nachbar? Oder kann man da aufstellen, was man möchte? Wenn er zuerst aufstellt, profitieren wir dann einfach davon und umgekehrt?
-unser Garten grenzt an 2 Carports (eines gehört uns), können wir hier einfach einen Sichtschutz aufstellen? Ja oder? Sonst könnte uns jeder in den Garten schauen, wenn die Carports leer wären.
-zur Dachdämmung steht in der Bauleistungsbeschreibung: 'Die Holzbalkendecken bzw. Dachflächen über den Wohnräumen werden zwischen den Sparren mit diffussionsoffenem Mineralfaserdämmstoff wärmegedämmt. Darunter wird eine Dampfbremsfolie angebracht, die die erforderliche Luftdichtigkeit herstellt.' Ist dies ausreichend? Wärmeschutz ist als Energiestandard Energieeinsparverordnung 2014 (Verschärfung 2016) geplant.

Es sind wirklich sehr viele Fragen, sicherlich für Profis auch einige doofe (sorry), ich würde mich auch freuen, wenn nur einzelne beantwortet werden.

Vielen Dank und viele Grüße Famjalwa
1
11ant
08.06.19 20:30
Deute ich Deine Worte recht, daß Ihr a) von einem Bauträger eine Doppelhaushälfte kauft und b) diese noch im Entstehen oder gar nur in Planung ist ?
Famjalwa schrieb:

Die genaue Typbezeichnung wird nicht genannt. Ist das üblich? Gibt es hier Erfahrungen zu diesen Heizungen allgemein?
Die Modelle sind nicht immer so lange lieferbar, daß man die Beschreibung dann umschreiben wollte; oder ein anderer Anbieter bietet dem Bauträger einen günstigeren Preis für ein gleichwertiges Produkt. Erfahrungen und prinzipielle Einschätzungen gibt es reichlich berichtet: nimm´ in der Forensuche Luft-Wasser-Wärmepumpe anstelle des Langwortes, dann wirst Du schon mehrere Threads dazu finden.
Famjalwa schrieb:

Woher erfahre ich die maximale Internetgeschwindigkeit eines Neubaugebietes?
Bei einer Baulücke ist es einfach: da nimmt man die Hausnummern von nebenan und von gegenüber, so wird das dann auch für das eigene Grundstück gelten. In Neubaugebieten ist es auf diesem Wege nicht herauszufinden, dafür darf man sich dort öfter darüber freuen, daß das Gebiet gleich mit neuster Technik erschlossen wird (mit der typischen Ausnahme: wenn das Dorf insgesamt in "technisch Sibirien" liegt, schaut auch ein Neubaugebiet in die Röhre).
Famjalwa schrieb:

-unser Garten grenzt an 2 Carports (eines gehört uns), können wir hier einfach einen Sichtschutz aufstellen? Ja oder? Sonst könnte uns jeder in den Garten schauen, wenn die Carports leer wären.
Beschreibe das mal näher: ist das eine Sondereigentumsfläche, auf der die Carports stehen ? - klassisch würde ich hier erwarten, daß die Carports jeweils auf den Hausgrundstücken an deren Grenze stehen, damit wäre die "Grenze" zwischen Eurem Carport und Eurem Haus ja auch auf Eurem Grundstück (wo auch nicht jeder Sichtschutz geht, aber mit den geringsten Einschränkungen).

Nachbarzäune sind meistens eine bilaterale Sache zwischen den Beteiligten; manchmal sind sie aber auch in einer Gestaltungssatzung mit geregelt (z.B. bei Eigentumswohnanlagen in Reihenhausgestalt, wo auch Gartenhäuschen, Carportschuppen etcetera teils bis hin zur Farbe vorgeschrieben sind).

Und, ja: die gültige Wärmeschutznorm ist ausreichend. Die Energieeinsparverordnung 2014 (Verschärfung 2016) ist dasselbe, was im Alltagsgebrauch Energieeinsparverordnung 2016 genannt wird.
Famjalwa schrieb:

Es sind wirklich sehr viele Fragen, sicherlich für Profis auch einige doofe
Derdiedas, werwiewas, wiesoweshalbwarum - wer nicht fragt, bleibt dumm *tralala*
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F
Famjalwa
08.06.19 20:59
Danke für Deine Antwort.

Ja, es wäre von einem Bauträger und es wird erst noch gebaut. Die Planung ist seitens des Unternehmers fertig, wir müssen jetzt entscheiden, ob wir das kaufen möchten oder nicht.

Das mit den Carports ist kompliziert. Wir würden (von oben betrachtet) die linke Doppelhaushälfte beziehen. Links neben dieser befinden sich 2 Carports. Einer gehört zu uns, der andere zum Nachbar. (Ja, der Nachbar muss also an unserem Haus und an unserem Carport vorbei, um an sein Auto zu kommen). Von oben betrachtet endet unser Gartenteil nicht an unserer Hauswand, sondern viel weiter links, nämlich unter dem linken Carport. Daher könnte man bei leer stehenden Carports in unseren Garten sehen.

Ich häng mal ein Bild an, vielleicht ist es dann besser verständlich.

Wer erstellt eine Gestaltungssatzung?

Liebe Grüße!

Grundriss eines Doppelhauses: zwei Wohnungen mit Wohnzimmer, Küche, Bad und Garten.
1
11ant
08.06.19 21:25
Famjalwa schrieb:

Ich häng mal ein Bild an, vielleicht ist es dann besser verständlich.
Ein etwas weniger verschwommenes Bild wäre hilfreich, und vor allem eines, wo man mehr drumherum von der Lage sehen kann: vermute ich recht, daß der Nachbar "Hinterlieger" ist, also die Straße nicht bis vor seine Haustür reicht und er schon über Euer Grundstück tapsen muß ? - habt Ihr überhaupt separate Grundstücke, oder jeder nur seinen Garten und seinen (in Eurem Fall direkt ans eigene Haus grenzenden) Carport als "eigenen" Flächenanteil ?
Famjalwa schrieb:

Wer erstellt eine Gestaltungssatzung?
In solchen Fällen häufig der Entwickler eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Links https://www.hausbau-forum.de/threads/Gartenhaus-und-weg-geteiltes-flurstueck.30015/page-3 und https://www.hausbau-forum.de/threads/Reihenhaus-als-weg-oder-bessere-alternative.30615/page-2 dürften Dir ungefähr verdeutlichen, wo meine Gedanken hingehen.
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M
Müllerin
08.06.19 22:59
Famjalwa schrieb:

-wie verhält es sich eurer Erfahrung nach mit dem Schallschutz zum Nachbarhaus?

Wenns vernünftig gebaut ist, kein Problem, wir hören nichts von unseren Nachbarn. Wichtig sind getrennte Boden/Deckenplatten und wenn Bad/WC an der Wand zum Nachbarn liegen ist eine Vorwandinstallation vorgeschrieben.
Famjalwa schrieb:

- Wir würden gerne einen Kellerraum beheizen und normalen Fußboden verlegen lassen und Rauputz anbringen lassen. Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich möglich ist, auch wenn das eigentlich nicht vorgesehen ist?

Ja. Wird halt teurer. Aber warum nur einen Kellerraum beheizen? Fußbodenaufbau bzw dann Deckenhöhe beachten.
Famjalwa schrieb:

-unser Garten grenzt an 2 Carports (eines gehört uns), können wir hier einfach einen Sichtschutz aufstellen?
Ist Euer Garten. Klar.
Famjalwa schrieb:

-zur Dachdämmung steht in der Bauleistungsbeschreibung: 'Die Holzbalkendecken bzw. Dachflächen über den Wohnräumen werden zwischen den Sparren mit diffussionsoffenem Mineralfaserdämmstoff wärmegedämmt.

also kein ausgebautes DG?
din 4109carportsgartenbauleistungsbeschreibungdoppelhaushälftesichtschutzenergieeinsparverordnungbauträgergrundstückneubaugebiet