Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie

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H

HilfeHilfe

@guckuck2 Nein ist es nicht!!! Jedenfalls nicht auf diese Weise. Wenn man es verhindern will, dass Kinder die Häuser von ihren Eltern für 50000 Euro oder weniger kaufen um damit die Förderung zu kassieren, sollte man viel besser einen Mindestkaufpreis von ca. 100.000 Euro festlegen. Ich muss nämlich meinen Eltern fast 200.000 Euro hinlegen und habe jetzt die A-Karte!
Naja du musst es ja nicht ... erstens einfällt die Grunderwerbsteuer , zweitens dürfen die Eltern günstiger verkaufen innerhalb der Familie. Das sind auch Privilegien . Grundsätzlich gönne ich das Baukindergeld jedem . Nur gab es leider zu viele trittbrettfahrer die die Förderung ausgehebelt leider . Zu Leidwesen aller
 
A

Alfgard

Wir sind ja auch betroffen...haben sogar 5 Kinder.

Wir wohnen seit 9 Jahren im Haus, dass meine Eltern erworben haben, da diese damals (als anders ich als Berufsanfänger) bessere Konditionen bekommen haben. Das Darlehen haben wir dann im Rahmen der Miete quasi selbstabbezahlt.

Es war eh gedacht nach Ablauf der Spekulationsfrist nächstes Jahr die Immobilie iHd Restdarlehen zu erwerben (da ggf. Teilschenkung, da unterhalb Verkehrswert wäre egal).

Das "Baukindergeld" hätten wir natürlich dankend mitgenommen.

Insofern kann ich verstehen, dass viele das als "Schmarotzer" oder so ansehen.

Wenn man aber bedenkt, was da außerhalb des "Baukindergeldes" alles auf legalem Wege "mitgenommen" wird.

Und mir kann keiner erzählen, dass man diese "Konstellation" erst jetzt "upps" bemerkt hat.

M.E. hätte man das doch damals schon ausschließen können.

Hätte doch nur ein Satz gereicht: Verkauf von Verwandten ist ausgeschlossen. Punkt.

Hat man nicht gemacht, insofern war das eine ganz normale Fördermöglichkeit. Mögen einige Unfair finden, war aber so.

Jetzt haben Sie es "auf einmal gemerkt" und den Weg geschlossen.

Aber auch wieder inkonsequent. Zum einen ist die Formulierung für jeden Juristen peinlich hoch zehn. "Erwerb zwischen Verwandten" bedeutet auch den Erwerb durch die Schwiegertochter....ist klar.

Da wird am Telefon der KfW gesagt, dass ja die Schwiegertochter mit dem Ehemann verwandt sei.....

Statt dem "zwischen" wäre ein "von" eindeutig.

Was weiterhingeht: Erwerb 2. Gerades.

Also Bruder, Onkel, etc.

Sind auch am überlegen, ob da ein kurzfristiger "Zwischenerber" meines Bruder nicht sinnig ist.

Ist eine einfache "Kosten/Nutzen" Rechnung.

Bei ein/zwei Kindern dürfte sich das aufgrund der doppelten Notarkosten und weiterer kaum lohnen.

Bei 4 oder 5 Kindern wohl schon.

Da ist dann die Frage, ob die KfW dann sagt, dass das ein unzulässiges Umgehungsgeschäft ist.

M.E. sind die Fördervoraussetzungen aber erfüllt, so dass die da mit sowas wohl nicht kommen könnten.

Kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Einer wird es durchwinken, ein anderer nicht.

M.E., und das sag ich als Betroffener, müssten die alles fördern oder konsequent machen und den "Sack" bei Erwerb von Verwandten zu machen.

Und das Argument: Die Schweine die gefördert werden, obwohl Sie eh erben/ es geschenkt bekommen. Ist doch gar nicht zwingen der Fall.

Und wenn dann so, dass auch jeder Erwerb von Verwandten, egal welcher Grad, ausgeschlossen ist.

Warum sollte der Erwerb vom Onkel, der keine Kinder und keine Familie hat, also wo man auch erben würde, gefördert werden? Oder der des Bruder?

Ich denke, da kommt in den nächsten Wochen/Monaten noch mal eine Klarstellung und dann werden die Fördervoraussetzungen noch enger.

Was mich nur stört: wenn dann bitte überall gleich. Für das bay. Baukindergeld geht der Erwerb an die Schwiegertochter (an Verwandte gerader Linie nicht).

D.h. die Förderung würde man kriegen. Da man aber dafür den Pos. "Bundesbescheid" braucht, geht es dann doch nicht.
 
A

Alfgard

Nur um das kurz zu ergänzen:

Bei 5 Kindern in Bayern:
- 60.000,- Baukindergeld Bund
- 15.000,- Baukindergeld Bayern
- 10.000,- Eigenheimzulage Bayern

Das sind 85.000,-. Die Kosten für einen kurzfristigen Zwischenerwerb eines Dritten sehe ich da wieder "locker amortisiert".

Spekulationssteuer sehe ich auch kein Problem, da sich der Verkehrswert in der kurzen Zeit wohl kaum erhöht.

Muss die KfW eben auch eine Förderung bei einem "Zwischenerwerb" von bis zu ??6 Monaten?? ausschließen? Oder wenn zwischen der weiteren Übertragung nicht mindestens 2 Jahre liegen.

Dafür gibt es aber ggf. keinen Bedarf.

Wie viele Fälle gibt es denn mit Familien mit 3 Plus Kinder, die noch nicht selber in einer eigenen Immobilie wohnen?

Solche Großfamilien, die bis dahin nur zur Miete wohnen sind wohl recht rar.

Ich werde diesbezüglich mal bei der KfW anfragen.

Eine Frage dahingehend, ob ein kurzfristiger Zwischenerwerb "förderschädlich" ist, müssen die m. E. auch beantworten.

Wieso auch nicht? Die müssen doch anhand von Sachverhalten Aussagen zur Förderfähigkeit treffen.

Da können Sie wohl kaum sagen: "Verraten wir Ihnen nicht".

Wenn die sagen, dass das nicht förderfähig ist, dann sollten die Bitte mal den Grund nennen.

In Bayern ist das recht einfach, da ist das ganze in einer "Förderrichtlinie" geregelt. Was da steht gilt. Steht was nicht drinnen, kann keiner sagen: Aber wir machen es anders.

Bei der KfW sind die Förderfähigkeiten in einem "Merkblatt" geregelt, dass sich nach Gutdünken täglich ändern kann....ich sag nur "Erwerb zwischen Verwandten"....nd die Frau ist ja mit dem Ehemann verwandt im gerader Linie "uha".

Und laut Angabe der KfW handelt es sich bei den jetzigen Regelungen nur um eine Klarstellung/Konkretisierung der Förderrichtlinien. Wenn es nur eine "Konretisierung" ist, wieso werden dann die Anträge vor dem 17.05. noch durchgelassen? Das sind dann die wahren Begünstigten? Denen hätte man doch auch bereits sagen können: Ne, steht zwar explizit nicht da, aber Erwerb von Verwandten" wird nicht gefördert.

Falls die Förderfähigkeit dann bejah wird, könnten dann die Familien mit 1-2 Kindern wieder "aufschreihen", dass das unfair sei, da bei Ihnen die Kosten wohl die Förderung übersteigen.

Ganz ehrlich, es war ja, wie wohl auch bei Rudlof86 einfach Glück und Zufall, dass man das Baukindergeld bekommen würde. Man ist eben in ein bestimmtes Muster gefallen...dies dann zu neiden?

Und wie bei Rudolf86 ist es eben nicht so, dass man mal eben ein Haus "geschenkt" kauft...wir müssen es genauso finanzieren wie alle anderen auch.

Aber wo hört es auf mit "unfair" sein und dem Verdacht/dem Vorwurf, es würden Leistungen erschlichen?

Da kann ich auch ganz krass sagen:

Meines Erachtens müssten Familien von der Förderung ausgeschlossen werden, deren Kinder im Förderzeitraum geboren oder kurz vorher gezeugt werden. Hier kann man auch unterstellen, die haben ja nur ein Kind bekommen, um das Baukindergeld abzugreifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

guckuck2

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Klar ist das nun ärgerlich für die Leute, die durchs Raster fallen.
Als Bundesbürger, um dessen Steuergeld es hier geht, bin ich aber ebenso froh, dass Lücken geschlossen werden, die Missbrauch ermöglichen. Man wird es nie allen Recht machen können.
Ich bin ebenso froh, dass das Fördeprogramm weitestgehend pragmatisch geregelt wurde und umgesetzt wird, anstatt typisch deutsch, für jeden Sonderfall ne Regel zu erfinden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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