ᐅ Flach mit Begrünung ohne Attika
Erstellt am: 19.12.18 12:02
C
Christian K.19.12.18 12:02Hallo Zusammen,
wir planen ein Haus mit Flachdach und müssen dieses extensiv Begrünen. Wir würden gern auf die Attika verzichten, jedoch hat man uns davon abgeraten. Ein Grund war, dass man bei einer Begrünung eine Attika benötigt, was ich auch so teilweise im Netz gelesen habe. Der andere Grund war, dass durch die Randlage der Wind die Begrünung wegwehen kann, wenn keine Attika vorhanden ist.
Ich habe nun aber auch gehört, dass man früher immer eine Attika verwendet hat, aber heute es auch andere Möglichkeiten geben soll. Wie gut diese sind und ob sie sich mit dem Wind vertragen, kann ich natürlich nicht einschätzen. Könnt ihr hierzu etwas sagen?
Hier ist ein Beispiel einer Dachbegrünung ohne Attika.
Was mich auch interessieren würde ist auch, ob sich die Höhe des Dachaufbaus ändert, wenn man auf die Attika verzichtet (dem zufolge auch die Gesamthöhe des Hauses).
Viele Grüße
CK
wir planen ein Haus mit Flachdach und müssen dieses extensiv Begrünen. Wir würden gern auf die Attika verzichten, jedoch hat man uns davon abgeraten. Ein Grund war, dass man bei einer Begrünung eine Attika benötigt, was ich auch so teilweise im Netz gelesen habe. Der andere Grund war, dass durch die Randlage der Wind die Begrünung wegwehen kann, wenn keine Attika vorhanden ist.
Ich habe nun aber auch gehört, dass man früher immer eine Attika verwendet hat, aber heute es auch andere Möglichkeiten geben soll. Wie gut diese sind und ob sie sich mit dem Wind vertragen, kann ich natürlich nicht einschätzen. Könnt ihr hierzu etwas sagen?
Hier ist ein Beispiel einer Dachbegrünung ohne Attika.
Was mich auch interessieren würde ist auch, ob sich die Höhe des Dachaufbaus ändert, wenn man auf die Attika verzichtet (dem zufolge auch die Gesamthöhe des Hauses).
Viele Grüße
CK
M
Mottenhausen19.12.18 12:38Zwecks Höhe des Hauses musst du schauen, welcher Bestandteil als Bezug genommen wird? Was steht im Bebauungsplan oder im Gesetz? Manchmal wird eine Attikahöhe bis Max. xy cm verlangt, manchmal zählt wirklich der höchste Punkt des Hauses z.B. Schornstein oder Photovoltaikanlage, manchmal zählt die Traufhöhe (dann darf die Attika das überschreiten).
In deiner Skizze nimmt die Verblechung (Nr.27) die Aufgabe einer niedrigen Attika wahr, einen Abschluss muss es nun mal geben. Das abgeböschte Kiesbett (Nr.28) erlaubt keine starken Böschungswinkel, da man an dieser Stelle kein gebrochenes Material verwendet. Die Dicke der Pflanzboden- & Wasserspeicherschicht Nr.8 wird durch die geplante Pflanzenart vorgegeben.
Dir geht es um den Dachüberstand, der bei einer Attika entfallen würde?
In deiner Skizze nimmt die Verblechung (Nr.27) die Aufgabe einer niedrigen Attika wahr, einen Abschluss muss es nun mal geben. Das abgeböschte Kiesbett (Nr.28) erlaubt keine starken Böschungswinkel, da man an dieser Stelle kein gebrochenes Material verwendet. Die Dicke der Pflanzboden- & Wasserspeicherschicht Nr.8 wird durch die geplante Pflanzenart vorgegeben.
Dir geht es um den Dachüberstand, der bei einer Attika entfallen würde?
C
Christian K.19.12.18 12:53Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig lese, dann wird an der Firsthöhe gemessen. "Die Max. zulässige Firsthöhe bei Dächern mit einer Dachneigung > 15° beträgt 12m.Die Max. zulässige Gebäudeoberkante bei Dächern mit einer Dachneigung <= 15° beträgt 9m".
Was wäre das in meiner Zeichnung? Die "25, 24, 27 oder 10", vereinfacht gesagt? Ich denke die 10, weil es der höchste Punkt ist, hoffe aber auf einen niedrigeren Wert
1. Wir wollen wissen ob das geht, da man uns teilweise wegen Wind etc. davon abrät
2. Wir wollen die Raumhöhen richtig planen und wollen daher wissen, welchen Punkt wir zur Berechnung nutzen sollen. Bei einer Attika wäre dies vermutlich die Attika und wir hoffen, dass wenn diese Wegfällt, die Gebäudehöhe auch etwas sinkt. Wenn aber der die (Nr. 10) als Gebäudehöhe genommen wird, ist es ja egal.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig lese, dann wird an der Firsthöhe gemessen. "Die Max. zulässige Firsthöhe bei Dächern mit einer Dachneigung > 15° beträgt 12m.Die Max. zulässige Gebäudeoberkante bei Dächern mit einer Dachneigung <= 15° beträgt 9m".
Was wäre das in meiner Zeichnung? Die "25, 24, 27 oder 10", vereinfacht gesagt? Ich denke die 10, weil es der höchste Punkt ist, hoffe aber auf einen niedrigeren Wert
Mottenhausen schrieb:Was meinst du damit?
Das abgeböschte Kiesbett (Nr.28) erlaubt keine starken Böschungswinkel, da man an dieser Stelle kein gebrochenes Material verwendet.
Mottenhausen schrieb:Wir haben zwei Gründe:
Dir geht es um den Dachüberstand, der bei einer Attika entfallen würde?
1. Wir wollen wissen ob das geht, da man uns teilweise wegen Wind etc. davon abrät
2. Wir wollen die Raumhöhen richtig planen und wollen daher wissen, welchen Punkt wir zur Berechnung nutzen sollen. Bei einer Attika wäre dies vermutlich die Attika und wir hoffen, dass wenn diese Wegfällt, die Gebäudehöhe auch etwas sinkt. Wenn aber der die (Nr. 10) als Gebäudehöhe genommen wird, ist es ja egal.
Ähnliche Themen