Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schallshutz Erdgeschoss Eigentumswohnung ausreichend?


Erstellt am: 20.08.18 11:38

I
Iceweasel
21.08.18 08:19
Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich schon befürchtet habe, scheint die Schallschutzmaßnahmen die in der Baubeschreibung stehen sehr bescheiden zu sein. Das ist so dass der Bauträger ziemlich groß und erfahren ist. In unserer Gegend in Köln gibts schon mehrere fertig gebaute Wohnungen von dem Bauträger.

Da es sehr schwierig ist in Köln eine perfekt passende Wohnung zu finden, und diese Wohnung ist eigentlich nahezu perfekt bzgl. Grundriss und Lage, werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen. Ich habe über dieses Thema nachgeschlagen, das sollte möglich sein, der Schallschutzt durch speziellen Türen, Fenster, usw. zu erhöhen.

Zum Feuerschutztür, gibt es die folgenden Angaben von der Baubeschreibung:
Feuerschutztüren im KG und in der TG können aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten, da die Einhaltung der Brandschutzanforderungen Priorität haben. Feuerschutztüren im KG und in der TG werden mit Obentürschliessern ausgestattet.

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.
M
MayrCh
21.08.18 13:30
HilfeHilfe schrieb:
Ich kaufe doch keine ETW für XXXk und weiß ganz genau der lärm wird mich stören
Nochmal: was juckt den Eigentümer ein minderes "Schallschutz"-Niveau, wenn er sein Eigentum nicht selbst nutzt? Solange die Rendite stimmt.
Iceweasel schrieb:
werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen.
Das bringt dir aber nichts bei den trennenden Bauteilen; Wandaufbau, Deckenaufbau, Fußbodenaufbau, Grundrisse, Qualität und Ausführung von Trennfugen, TGA und deren Anbringung an der Gebäudehülle... mit Fenster und Türen ist da nicht geholfen - vor allem nicht gegen Trittschall - wenn das Gesamtkonzept schalltechnisch nicht stimmig ist.
Iceweasel schrieb:
aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten

steht in Widerspruch zu
Iceweasel schrieb:
Die Schalldruckpegel von Geräuschen aus haustechnishen anlagen (insbesondere Aufzug) in Wohn-, Schlaf-, und Arbeitsräume sowie offene Küchen werden nach VDI4100, Ausgabe August 2007, Tabelle 2, Schallschutzstufe II (SSt II), d.h. <30 dB (A) berücksichtigt.

Würde ich dringend klären wollen, wenn Ihr weiterhin willens seit, 2018 Geld in eine eine Neubau-ETW zu stecken, die gerademal den baurechtlichen Mindestanforderungen an unzulässige Lärmimmissionen genügt. Stand der Baupraxis ist - seit deutlich über einer Dekade schon- aber ein anderer.
Iceweasel schrieb:
Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?
Nach welchen Bewertungskriterien wird geprüft? Was überhaupt?
O
Otus11
21.08.18 23:22
Iceweasel schrieb:

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.

Die Abnahme des GE ist im Baurecht juristisch das dickste Brett, welches man bohren kann... Und da stecken die richtig dicken Schadensbomben.

Alle Teilungserklärungen und Erwerberverträge sind in dem Punkt: Schrott...

1. Die Erwerber, nicht der Sachverständige, nehmen das GE ab. Das gilt auch für den TÜV. Ist also ne wirkungslose Beruhigungspille.

2. Einzig rechtlich sauber ist, wenn die sog. „ Vorerwerbergemeinschaft“ - die Wohneinheiten-Gemeinschaft als eigenes Rechtsobjekt ist zum Zeitpunkt der Abnahme des GE rechtlich noch nicht existent - sich im Vorwege (!) auf ein unabhängigen, eigenen Sachverständigen verständigt - dies weit vor der ersten Wohneinheiten-Versammlung und auch das kostet.Dabei sollte man weitere 2-3 k Budget für RA-Prüfung der Vertragslage einsammeln...
der Sachverständige spricht dann lediglich aus technischer Sicht eine AbnahmeEMPFEHLUNG aus. Der mögen die werdenden Eigentümer dann ggf. folgen, wenn sie rechtlich die Abnahme als Willenserklärung abgeben.

3. Da müssen Profis ran = Fachanwalte für Bau/ WEG-Recht.. Meist geht Abnahme gut aus / muss aber nicht. Beispiel aus der Prozess-Praxis: Die Tiefgarage entwickelt im Grundwasser zum Schwimmkörper... Abnahme verweigert, Klage auf Abnahme durch BT. Kosten und jahrelange Prozesse folgten......

4.Abnahme hat gravierende Wirkungen - vor allem der Beweislastumkehr muss man sich bewusst sein.
H
HilfeHilfe
22.08.18 06:02
Iceweasel schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten. Wie ich schon befürchtet habe, scheint die Schallschutzmaßnahmen die in der Baubeschreibung stehen sehr bescheiden zu sein. Das ist so dass der Bauträger ziemlich groß und erfahren ist. In unserer Gegend in Köln gibts schon mehrere fertig gebaute Wohnungen von dem Bauträger.

Da es sehr schwierig ist in Köln eine perfekt passende Wohnung zu finden, und diese Wohnung ist eigentlich nahezu perfekt bzgl. Grundriss und Lage, werden wir versuchen über mögliche Upgrades bzw. Sonderwünsche zur Verbesserung des Schallschutz mit dem Bauträger besprechen. Ich habe über dieses Thema nachgeschlagen, das sollte möglich sein, der Schallschutzt durch speziellen Türen, Fenster, usw. zu erhöhen.

Zum Feuerschutztür, gibt es die folgenden Angaben von der Baubeschreibung:
Feuerschutztüren im KG und in der TG können aus konstruktiven Gründen keinen Schallschutz einhalten, da die Einhaltung der Brandschutzanforderungen Priorität haben. Feuerschutztüren im KG und in der TG werden mit Obentürschliessern ausgestattet.

Jetzt habe ich grade gemerkt, in der Webseite von dem Bauträger steht dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Sachverständigen-Dienstleister TÜV Süd erfolgt. Sollte dies ein gutes Zeichen sein, bzgl. Qualität der Wohnung?

Wir freuen uns auf Eure Meinung.

und so haben die bauträger den nächsten nervösen Käufer gefangen.

ist kein wunder warum man nicht vernünftig baut
bauträgerfeuerschutztürensachverständigenwohnungschallschutzrechtlichbaubeschreibungfenstertüvwohneinheiten