Nachbar geht in Widerspruch nach genehmigten Bauantrag

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N

NicoleS.79

Danke euch. Wir werden morgen versuchen an unsere Bauakte zukommen. Termin mit unserem Anwalt ist dann erst in zwei Wochen, da er leider Urlaub hat.

Ich rate euch aber euch auf euren Anwalt zu verlassen und nicht auf einen Rat aus dem Internet.
ja, natürlich. Unser Anwalt meinte am Telefon auch, wir können definitiv anfangen.(wir haben schon länger Kontakt mit diesem Anwalt, da wir auch Ärger mit unserer ETW haben - Baumangel) Gespräch findet dazu noch statt und ein Beginn ist ja derzeit eh noch nicht absehbar. Wir hoffen auf September mit Bodenplatte, Keller und Erdarbeiten und im November hoffen wir dann auf´s Haus - eventuell, vielleicht.

Übrigens, in vielen Bundesländern kriegt der Nachbar durchs Bauamt nicht automatisch die Pläne bzw. Genehmigung der Neubauer zur Kenntnis, erst recht nicht, wenn nach B Plan vorgegangen wird.
Bin ich dann als Bauherr verpflichtet, dem Nachbarn Bescheid zugeben? Heißt das, ich muss das nun bei dem Nachbarn gegenüber und untendrunter auch noch tun?
LG und vielen dank für euren Input!
 
Nordlys

Nordlys

Nein, soweit ich weiss, musst Du Dein Vorhaben in Bayern dem Nachbarn zur Kenntnis geben, was der durch Unterschrift dokumentiert. In Thüringen m.W. nicht. In SH sicher nicht. Ich haben weder H. nebenan noch Sch. gegenüber unsere Baupläne gezeigt noch die uns. Das Amt hat alles genehmigt, bei uns, bei denen, somit ist es B Plan konform. Es geht mich auch nichts an, was H. baut oder wie Sch. seine Terrasse legt. Es gibt natürlich Regeln, besonders in Hanglagen wichtig. Unser Regenwasser muss bei uns versickern oder abgeleitet werden in die Regenwasserkanalisation. Zum Nachbarn ableiten verboten. Hanggrundstücke sind auszumitteln, als weder eingraben noch Bergbau. Baufenster sind einzuhalten. Firstrichtungen und Höhen auch. Aber das prüft hier immer Bauamt, nicht Nachbar.
Es kommt auch hier immer wieder vor, dass Leute vermeintlich Verstösse gegen B Plan sehen und Überprüfung beantragen. Das hat das Amt dann zu tun. Meist handelt es sich um Peanuts. Manchmal aber verstösst auch wer grob gegen seine eigene Genehmigungsplanung Dann handelt man und verfügt Stopp und Veränderung des Illegalen. Karsten
 
S

Snowy36

Aber ihr habt doch eine Baugenehmigung ... dann ist doch alles genehmigt u der Rest ja erst mal nicht euer Problem ..... anders würde es liegen wenn ihr statt einem Bauantrag nach freistellungsverfahren eure Unterlagen eingereicht habt ....

Einfach gesagt : Bauantrag mit Genehmigung: du bist Safe dir wurde das so genehmigt , nett von dir dass du den Fehler des Beamten noch ausgebügelt hast , hättest du aber nicht tun müssen

Freistellungsverfahren : du bestätigst dich an deine eingereichten Unterlagen u an den Bebauungsplan zu halten ... solltest du ( unwissentlich) davon abweichen liegt das Risiko bei dir
 
S

Snowy36

Hab dazu § 62 Thüringer-Bauordnung
Thüringer Bauordnung (Thüringer-Bauordnung) gefunden , also sollte es das vereinfachte genehmigungsverfahren dort geben

Daher meine Frage : was genau habt ihr ?
 
D

Domski

Hallo Snowy, der §62 beschreibt das vereinfachte Verfahren, in dem innerhalb von 3 Monaten entschieden sein sollte.

Die Freisteller §63a sind ich glaube 2016 gestrichen worden. Hessen hat mit $56HBO noch den sog. Freisteller (Genehmigungsfrei bei Einhaltung aller Vorgaben des B-Planes)
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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