Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Dachterrasse in Hessen genehmigungsfrei? wer kennt sich aus?


Erstellt am: 19.06.18 08:50

Q
quisel
19.06.18 08:50
Hallo allerseits!

Nach langer Zeit des stillen Mitlesen, nun der erste Beitrag von mir!

Wir sind fleißig am Planen unseres Bauprojektes, nun tauchte mal wieder eine Frage auf bei deren Beantwortung ich im Internet auf verschiedene Antworten gestoßen bin. Vielleicht weiß einer von euch weiter?

Konkret geht es um eine Dachterrasse auf einem Teil des Dachs (ca. 30 von 200qm) des 2. OG. Das ganze soll über eine Außentreppe vom Balkon des 2. OG aus zugänglich sein. Abstände zu den beiden Nachbarn rechts und links sind 7 bzw. 9 Meter. Logischerweise geht es demnach auch nicht um die (Terrassen-)Nutzung eines Garagenflachdaches in der Abstandsfläche. Da Neubau würden wir das Dach von der Statik direkt darauf auslegen, dass es von den Traglasten her passt.

Nun habe ich, wie immer bei der Befragung des Internets, eine Vielzahl von Antworten bekommen. Viele Quellen behaupten, dass es genehmigt werden muss. Oftmals bezieht sich die Aussage dann aber nur auf den Statik-Teil des Vorhabens. Einzig die Webseite der Bauaufsicht Frankfurt sagt, dass es lediglich einer Mitteilung bedarf, jedoch genehmigungsfrei ist.

Weiß jemand mehr, wie das in Hessen geregelt ist? Entscheidet das die jeweilige Bauaufsicht für sich "individuell", ob es einer Genehmigung Bedarf?

Freue mich auf eure Antworten!

Grüße,
quisel
H
HilfeHilfe
19.06.18 09:44
Hallo,

mit wem baut ihr ? Derjenige sollte sich bestens auskennen
Q
quisel
19.06.18 11:10
HilfeHilfe schrieb:
Hallo,

mit wem baut ihr ? Derjenige sollte sich bestens auskennen
Noch mit niemandem, soll dann aber letztendlich - sobald der Grundstückskauf in trockenen Tüchern bzw. abgeschlossen ist - mit einem Architekt gebaut werden. Ich bin aktuell am Brainstorming. Natürlich wird der Architekt all meine Fragen beantworten können - aber wie das immer so ist: Ein Haus zu bauen ist aufregend und es schwirren viele Fragen im Kopf herum, die man am liebsten schon gestern beantwortet hat.
E
Escroda
19.06.18 19:28
quisel schrieb:
Weiß jemand mehr, wie das in Hessen geregelt ist?
Was möchtest Du denn "mehr" wissen? Die Frankfurter beschreiben die Vorgehensweise doch recht ausführlich.
quisel schrieb:
Entscheidet das die jeweilige Bauaufsicht für sich "individuell", ob es einer Genehmigung Bedarf?
Nein. Die Landesbauordnung ist hier eindeutig und für alle Behörden in Hessen verbindlich.

Was ich nicht verstehe: Wenn ihr neu baut, dann wird die Dachterrasse normalerweise in den Bauvorlagen dargestellt und entsprechend mit dem gesamten Bauantrag genehmigt. Dann seid ihr auch auf der sicheren Seite, denn genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch zulässig. Sollte euer Bauvorlageberechtigter einen eventuell vorhandenen Bebauungsplan oder sonstige Vorschriften nicht beachten, könnt ihr später alles wieder rückbauen.
Q
quisel
24.06.18 17:57
Vielen Dank. Ich denke auch, dass wir es direkt mit in den Bauantrag nehmen werden. Die Frage stellte sich einfach deshalb, weil noch nicht sicher ist, ob das direkt mit gemacht werden soll oder erst ein paar Jahre später. Das es dabei auch zulässig sein muss, versteht sich von selbst.

Eine Frage, die nun in dem Zusammenhang noch aufkam, ist, ob eine Dachterrasse die Gebäudeklasse ändert. Nach meinem Rechtsverständnis kann es sich bei einer Dachterrasse nicht um einen Aufenthaltsraum handeln. In Hessen bezieht sich das ja auf das "Maß der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum vorhanden oder möglich ist".

Besteht da die "Gefahr", dass die Dachterrasse in irgendeiner Form in die Berechnung für die Gebäudeklasse einbezogen wird? Zugang wie beschrieben nicht über das Treppenhaus des Hauses sondern per Außentreppe über den obersten Balkon.
E
Escroda
24.06.18 18:28
quisel schrieb:
ob das direkt mit gemacht werden soll oder erst ein paar Jahre später.
Ist ja nicht vorgeschrieben, wann das Bauvorhaben komplett fertiggestellt sein muss. Wenn die Dachterrasse genehmigt ist, kannst Du sie ja auch erst in ein paar Jahren bauen. Wenn Du sie nicht jetzt in den Bauantrag mit aufnimmst, müsstest Du später zur Kenntnisgabe wieder Bauvorlagen anfertigen lassen, die zwar nicht genehmigt werden müssten (sofern sich an der Gesetzeslage nichts ändert) aber einen Bauvorlageberechtigten erfordern.
quisel schrieb:
Nach meinem Rechtsverständnis kann es sich bei einer Dachterrasse nicht um einen Aufenthaltsraum handeln.
Sehe ich genauso.
dachterrassebauantragaußentreppebalkonstatikbauaufsichtgenehmigungsfreiarchitektbauvorlagengebäudeklasse