ᐅ Bebauungsplan Dachgeschoss Dachneigung 30 - 50 Grad
Erstellt am: 04.04.18 11:42
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Vanadis8504.04.18 11:42Hallo!
Wir sind gerade mitten in der Planungsphase unseres Hauses und dabei habe ich eine Frage:
Im Bebauungsplan steht zum Punkt Dachgeschoss folgendes:
Das oberste zulässige Vollgeschoss ist als Dachgeschoss auszubilden. Dachgeschosse im Sinne dieser Festsetzung sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von 30 - 50 Grad begrenzt sind.
Wir bauen einen Bungalow. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Müssen wir uns dennoch an die mindestens 30 Grad halten oder sind auch 25 Grad erlaubt?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
Wir sind gerade mitten in der Planungsphase unseres Hauses und dabei habe ich eine Frage:
Im Bebauungsplan steht zum Punkt Dachgeschoss folgendes:
Das oberste zulässige Vollgeschoss ist als Dachgeschoss auszubilden. Dachgeschosse im Sinne dieser Festsetzung sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von 30 - 50 Grad begrenzt sind.
Wir bauen einen Bungalow. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut. Müssen wir uns dennoch an die mindestens 30 Grad halten oder sind auch 25 Grad erlaubt?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.
So etwas gibt es wohl nur in Brandenburg, oder kennt jemand solche Festsetzungen aus einem anderen Bundesland?
Ich wage mal zu vermuten, dass die 25° nicht erlaubt sind.
Am Besten fragst Du direkt bei der Behörde. Falls die meine Vermutung bestätigen, kannst Du gleich nachfragen, ob Aussicht auf Befreiung besteht.
Ich wage mal zu vermuten, dass die 25° nicht erlaubt sind.
Am Besten fragst Du direkt bei der Behörde. Falls die meine Vermutung bestätigen, kannst Du gleich nachfragen, ob Aussicht auf Befreiung besteht.
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