Aktuelle Baukultur und die Energieeinsparverordnung-konformen Neubaugebiete

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Y

ypg

...
Nur mal am Rande 2 geschossige Bauweise geht auch mit Satteldach, vorausgesetzt die Firsthöhe ist mit mehr als 8 m angegeben, es muss nicht immer eine Staftvilla sein.
Es gibt auch 1-Gschosser (1,5 gibt es ja nicht), die sehen so aus wie 2, haben auch den gleichen Komfort und Deckenhöhe.
 
Nordlys

Nordlys

Ich bin für liberale B Pläne in Bezug auf das Äußere der Häuser. Pinke Wände, glasierte Dächer, Lärche verwittert, blaue Fenster, all das muss der Nachbar aushalten, ich muss ihn ja auch aushalten.
Ich bin für strenge B Pläne in Bezug auf Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Firsthöhen, Geländemodulation, Baufenster. Das sind echte Quellen des Ärgers, wenn einer keine Sonne mehr kriegt, wegen des Nachbarn absäuft, sich an Stützwänden ärgern muss etc.
 
R

ruppsn

Nicht blöder als eine im Grundgesetz verankerte Baufreiheit zu behaupten.
[...]
Ein Verbot zum Erlassen von Bebauungsplänen lese ich daraus nicht.
2 x 3 macht 4, Widdewiddewitt, und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt...

Dann google mal den Begriff Baufreiheit und lies bitte genau was ich schrieb. Ich schrieb, dass sich die erwähnte Baufreit aus Art 14 GG ABLEITEN würde, nicht, dass sie sich vom Wortlaut darin wiederfinden würde. Des weiteren behauptete ich an keiner Stelle das, was Du mir hier in den Mund legst, nämlich dass sich ein Verbot für Bebauungsplan daraus ergeben würde. Ich schrieb lediglich, dass Regelungen im Einklang mit dem Recht stehen müssen und nicht willkürlich getroffen und festgesetzt werden dürfen
UND DAS WAR IN DIESEM KONKRETEN FALL NICHT GEGEBEN, WESWEGEN ES LEGITIM WAR, DAS VOM NACHBARN NICHT EINFACH HINZUNEHMEN.
Es war weder die Sprache davon, dass der Herr Nachbar den Bebauungsplan komplett ignoriert hätte, noch dass ich grundsätzlich Bebauungsplan im Widerspruch zur Baufreiheit sehe. Das machst alles Du daraus, nicht ich.

Nur für Dich ein AUSZUG aus der juristischen Bewertung des Sachverhalts durch des LRA:

„Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes Trier hatte mit einem Urteil am 26.09.2012 (Az. 5 K 441/12.TR) folgende Argumentation in einem äähnlich gelagerten Fall geführt und die Klage einer Gemeinde auf bauaufsichtliches Einschreiten abgelehnt:
...Allerdings findet die Befugnis zum Erlass baugestalterischer Vorschriften ihre Einschränkung in der durch Art. 14 Grundgesetz – GG - garantierten Baufreiheit, so dass ein gewichtiges ööffentliches Interesse für den Erlass derartiger gestalterischer Bestimmungen bestehen muss.“

Schon klar, alles nur Deppen auf dieser Welt, die sich generell und im Grundgesetz nicht auskennen, insbesondere natürlich auch Richter, die sich mit solchen Fragestellungen beschäftigen und Recht sprechen. Und nichts, aber auch gar nichts anderes als das, was da zitiert ist, habe ich je behauptet.

Wie ich schon schrieb, warum sich an Fakten halten, die stören ja nur ...

Ich habe fertig.
 
Y

ypg

Schade, dass dieser Thread so negativ abdriftet Er war bis vor Kurzem noch richtig nett und eine entspannte Plauderei, wo jeder seine Meinung vertreten konnte, ohne dass man mit Gesetzeskeule ankommt.
 
F

Fuchur

Ein Verbot zum Erlassen von Bebauungsplänen lese ich daraus nicht.
Ja, deswegen reichen zum Lesen von Gesetzen grundlegende Deutschkenntnisse, zum Verstehen ist häufig das dafür vorgesehene Studium erforderlich.

Sorry, klingt härter als es gemeint ist und ich schätze deine Meinung hier im Forum. Aber in Zeiten des Internets (Neuland?) wirft jeder Hobbyjurist mit Paragraphen um sich - und die meisten glauben das auch noch.
 
R

ruppsn

Du hast beim Zaun die Begründung unterschlagen - die Erwärmung. Das wiegt viel mehr als das optische. Egal.
Stimmt, sorry, habe ich überlesen. Tatsächlich hätte ich an die Erwärmung / das Aufheizen nicht gedacht, interessanter Aspekt und nachvollziehbar. Ob das aber reicht? Keine Ahnung. Ist sowas messbar? Hat es einen Einfluss auf euch oder nur auf sie selber oder den öffentlichen Raum? Da wären dann abzuwägen...

Ne es blendet jetzt natürlich schon wenn die Sonne darauf knallt. Sogar wenn man auf der Straße steht. Aber da ich noch nicht länger am Stück in den betreffenden Räumen in unserem Rohbau war, habe ich vermutlich geschrieben.
Ok, habe ich verstanden und nachvollziehbar, wobei ich keine Erfahrungswerte mit glasierten Dacheindeckung und deren Blendwirkung habe. In so einem Fall wäre für mich ein Rückbau/Umdenken auch angemessen, weil unmittelbar Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden, d.h. von dem Dach eine aktive Beeinflussung von Mitmenschen ausgeht - und damit meine ich nicht den persönlichen Geschmack [emoji6]
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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