ᐅ Hausanschluss - Überbauung möglich oder darf man das nicht?
Erstellt am: 04.03.18 12:46
Hallo zusammen,
leider habe ich für den besonderen Fall noch keine Infos hier im Forum gefunden. Worum geht es? Im Hauswirtschaftsraum befinden sich die Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Telekom) über Mehrsparte. Die Garage soll erst nach Hausfertigstellung vor das Haus und somit teils vor den Hauswirtschaftsraum gesetzt werden. Überbauung wäre dann 1-2 m, da sich die Leitungen danach schräg seitlich unter der Garage herausziehen lassen würden. Die Bodenplatte wird jedoch mit Hausbodenplatte bereits gegossen. Hattet ihr solche Erfahrungen? Ist dies für alle Versorger möglich? Ggf. gibt es hier Ausnahmeregelungen, die zumindest bei Wasser dies ermöglichen.
Über eure Erfahrungen/Einschätzungen bin ich dankbar. Schönes Wochenende!
leider habe ich für den besonderen Fall noch keine Infos hier im Forum gefunden. Worum geht es? Im Hauswirtschaftsraum befinden sich die Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Telekom) über Mehrsparte. Die Garage soll erst nach Hausfertigstellung vor das Haus und somit teils vor den Hauswirtschaftsraum gesetzt werden. Überbauung wäre dann 1-2 m, da sich die Leitungen danach schräg seitlich unter der Garage herausziehen lassen würden. Die Bodenplatte wird jedoch mit Hausbodenplatte bereits gegossen. Hattet ihr solche Erfahrungen? Ist dies für alle Versorger möglich? Ggf. gibt es hier Ausnahmeregelungen, die zumindest bei Wasser dies ermöglichen.
Über eure Erfahrungen/Einschätzungen bin ich dankbar. Schönes Wochenende!
Danke für die schnelle Antwort. Wir bauen in NRW.
Können Versorger eine nachträgliche Überbauung bestehender Leitungen mitunter ablehnen, obwohl von der Stadt eine Genehmigung vorliegt? Aus Plänen geht ja nicht hervor, wann welcher Baukörper errichtet wird. Wahrscheinlich sollten wir dies mit allen Parteien durchsprechen
Können Versorger eine nachträgliche Überbauung bestehender Leitungen mitunter ablehnen, obwohl von der Stadt eine Genehmigung vorliegt? Aus Plänen geht ja nicht hervor, wann welcher Baukörper errichtet wird. Wahrscheinlich sollten wir dies mit allen Parteien durchsprechen
Du solltest von den Stadtwerken einen Vertrag mit AGB zur Erstellung eines Hausanschlusses bekommen haben. Da steht drin was du darfst und was nicht.
In unserem Stand Zugänglichkeit der Leitungen muss jeder Zeit gewährleistet sein Überbauungen sind nicht zulässig Mehraufwand wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt
In unserem Stand Zugänglichkeit der Leitungen muss jeder Zeit gewährleistet sein Überbauungen sind nicht zulässig Mehraufwand wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt
Hi, unabhängig davon, was irgendwo steht... kennst du irgendeinen Fall, in dem man später an die Leitungen noch mal ran musste? Sowas ist vielleicht in 50-80 Jahren mal der Fall, das ist dann einfach nicht mehr dein Problem...
Würde es aber trotzdem erst überbauen, wenn du sicher bist, dass alle Leitungen dicht und ok sind.
Gruß,
Andreas
Würde es aber trotzdem erst überbauen, wenn du sicher bist, dass alle Leitungen dicht und ok sind.
Gruß,
Andreas
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