Rohbaufirma sagt einen Tag nachdem Tiefbau begonnen wurde ab!

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O

Otus11

Jetzt ist ein Schreiben der Firma gekommen. Sie schreiben (...) und wir hätten ja eh keinen rechtsgültigen Vertrag.
Je nachdem wie das Angebot des AN formuliert war ("freibleibend" gem. § 145, Alt. 2 Baugesetzbuch, AGB-Regelungen etc.), hat die damit mutmaßlich nicht völlig unrecht:

Ohne ausdrückliche (schriftliche, s.o. zum Angebot) Auftragsbestätigung kein Vertrag!

Das ist halt kein Bargeschäft des täglichen Bedarfs.
Die Jura light Kette ist bei freibleibenden Angeboten:
  • Angebot AN = Einladung zur Abgabe eines (eigenen) Angebotes durch AG (Grds. will ich (wenn alles passt) - willst du vielleicht auch?) (lat.: invitatio ad offerendum").
  • Auftrag durch AG erteilt = Angebot des AG an AN zum Abschluss (Ja, ich will !)
  • Auftragsbestätigung = Annahme des AG Angebotes durch AN (Ich will jetzt tatsächlich und immer noch und mit dir !) = VERTRAG)
Nun kennen wir den Wortlaut des konkreten Angebotes nicht (was aber maßgeblich ist). Man könnte sich nun weiter mit Schadenersatz aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen beschäftigen (AN vor Ort: "Ich kann" - "Äh, leider doch nicht"). Lohnt in der Praxis den Aufwand aber eher nicht. Zudem gibt es ohne konkreten Schaden keinen konkreten Schadenersatz.

Und die menschliche Bewertung: Erst freimütig zusagen und dann Rückzieher machen ist - klaro - keine Glanzvorstellung des AN...

Egal. Schwamm drüber. Next please!
 
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H

HilfeHilfe

Hallo,

ich würde mich dennoch absichern un dem alten Rohbauer was per einschreiben zukommen lassen damit er nicht auftaucht und loslegen will^^
 
77.willo

77.willo

In welcher Branche bist Du eigentlich? Ich frage, weil ich im Berufsleben das bei noch keinem AG erlebt habe, dass bei solchen Auftragssummen auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet wurde. Ganz im Gegenteil: in der Regel haben da erstmal Juristen ein Vertragswerk formuliert... wäre also spannend zu wissen, in welcher Branche man mündlich und mit Handschlag solche Beträge freigibt...
Chemische Industrie. Wo haben Ich und auch der TE irgendwas von nicht schriftlich geschrieben? Bei uns und in a den Firmen wird natürlich erstmal haarklein von der Fachabteilung, dann Sourcing und dann Legal eine Ausschreibung erstellt. Dann haarklein eingehende Angebote geprüft und evtl. nachgebessert...

Mir ging es nur darum dass das Annehmen eines verbindlichen Angebotes einen Vertrag begründet. Genau das hat aber auch der TE gemacht. Mündlich und Handschlag haben Andere ins Spiel gebracht. Es ging doch nur darum ob auch ohne nochmalige Bestätigung des AG an den AN ein Vertrag besteht oder nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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