Defizitäre Architektenleistung, verzögerter Baubeginn

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Matthias9541

Ich möchte 1 Einfamilienhaus mit einem Massivhausanbieter bauen. Dieser Anbieter ist für die Architektenleistungen zuständig, anschließend delegiert er das Bauvorhaben an einen Generalunternehmer. Das Baugrundstück habe ich bereits vor Vertragsabschluss besessen. Das Baugelände ist leicht abfallend.

Wir hatten ein großes Interesse daran, daß das Gefälle zwischen der Straße und dem Haus möglichst gering ist. Der zuständige Architekt schlug vor, das Haus ca. 1 m als die Straße zu legen, die Baubestimmungen hätten prinzipiell ein Gefälle von ca. 25 cm zugelassen, worauf mich der Architekt allerdings nicht hinwies, dies mußte ich mir selbst nach der Genehmigung des ersten Bauantrages selbst erarbeiten. Der Architekt schlug 1 m vor, da sich der Hauseingang seitlich befand, 3m Abstand zum Nachbargrundstück mußten eingehalten werden. Bei einem Gefälle von 1 m wären 2 Treppenstufen nötig gewesen, die ca. 50 cm in den 3m Abstand zum Nachbarhaus hineingereicht hätten, 2,50 m wären übrig geblieben, um mit dem Auto an der Treppe vorbei zur Garage hinzufahren. Bei einem Gefälle von 25 cm wären 5 Treppenstufen nötig gewesen, man hätte mit dem Auto an der Treppe nicht mehr vorbei fahren können. Ich fragte den Architekten vor dem ersten Bauantrag, ob es eine Alternative zu dem Tieferlegen von 1m geben würde, er verneinte. Der erste Bauantrag wurde genehmigt.

Nach der Genehmigung des ersten Bauantrages stellte ich fest daß es sehr wohl eine Alternative gegeben hätte, der Hauseingang hätte nur an die andere Seite verlegt werden müssen. Hierauf bestanden wir dann auch, es wurde ein zweiter Bauantrag gestellt, der nach ca. einem halben Jahr genehmigt wurde, laut Planung soll jetzt nur noch ein Gefälle von 25 cm zwischen der Straße und dem Haus bestehen.

Dieses Vorgehen führte dazu, daß wir mittlerweile seit 3 Monaten Bereitstellungszinsen bezahlen müssen, wir müßten bisher für ca 8 Monate länger Miete bezahlen, Kosten bisher insgesamt ca. 13000 Euro. Dies ist nun meine erste Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der Massivhausanbieter?

Nachdem der zweite Bauantrag nun genehmigt wurde, sollte das Bauanlaufgespräch mit dem Generalunternehmer stattfinden. Ursprünglich war schriftlich vereinbart, daß 30 Tage nach dem Bauanlaufgespräch der Bau beginnen sollte. Jetzt ist der GU der Meinung, diese Vereinbarung könne nicht eingehalten werden, da 4 von 10 Baumitarbeitern längerfristig erkrankt seien, der Bau könne frühestens Ende des Jahres, Anfang des neuen Jahres beginnen.

Anzumerken bleibt noch, daß der Massivhausanbieter mir einen alternativen GU angeboten hat, der mit dem Bau unmittelbar beginnen würde, allerdings im Gegensatz zu meinem jetzigen GU kaum Referenzen besitzt. Der TÜV würde in allen relevanten Phasen das Bauvorhaben überprüfen, die Kosten würde der jetzige Massivhausanbieter tragen.

Weitere Bereitstellungszinsen und weitere Miete fällt an. Dies ist nun meine zweite Frage: Wer hat die Kosten zu tragen, ich als Bauherr oder der GU oder der Massivhausanbieter? Soll ich mich an einen Fachanwalt für Baurecht wenden? Wie soll ich mich entscheiden?
 
Z

Zaba12

Was steht denn in deinem Vertrag drin, welchen du beim Anbieter unterschrieben hast, dort sind solche Sachen geregelt.

Wenn dein Vertrag nur annähernd so formuliert ist wie der eines GUs der mir vorliegt, dann hättest du dir die Zeit für das schreiben des Textes hier schenken können. Sollte jedoch klar geregelt sein im Vertrag, dass der GU bei den Punkten die du genannt hast haftet, dann gibts Geld. Wenn nicht dann ließ weiter...

Sorry, dass ich das sagen muss aber du hast ganz viele Sachen unterlassen, mitgemacht und unterschrieben die dich in diese Lage gebracht haben. Auch wenn es blöd klingt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Sollte dein Vertrag nix anderes sagen, ist es dein Lehrgeld gewesen.

Beim nächsten mal wirst du wissen das du 12 Monate Bereitstellung nehmen sollst und nicht 6 oder 9 Monate. Und dich mehr mit der Materie beschäftigen und nicht einfach eine Baugenehmigung unterschreiben die dir nicht taugt.
 
J

Joedreck

Meine persönliche Meinung dazu, ohne das Vertragswerk zu kennen: das mit dem Eingang hat natürlich der Architekt des GU versaut. Ihn dadurch aber haftbar zu machen halte ich für schwierig.
Bzgl des Baubeginns denke ich, dass der GU fair handelt. Natürlich ist es möglich, dass Mitarbeiter länger erkranken. Da kann er auch nichts für. Und dir die Möglichkeit zu geben zu wechseln, mit baubegleitung auf ihre kosten klingt nicht ganz daneben. Evtl kannst du doch verhandeln dass euer GU den anderen als Subunternehmer anstellt? Dann bleibt ihr bei eurem.

Ich denke allerdings auch, dass du wahrscheinlich zeitlich zu knapp kalkuliert hast. Es kann beim Bau noch andere Schwierigkeiten geben, wodurch sich das Projekt locker mal 8 Wochen verschiebt.
 
M

Matthias9541

Was steht denn in deinem Vertrag drin, welchen du beim Anbieter unterschrieben hast, dort sind solche Sachen geregelt.

Wenn dein Vertrag nur annähernd so formuliert ist wie der eines GUs der mir vorliegt, dann hättest du dir die Zeit für das schreiben des Textes hier schenken können. Sollte jedoch klar geregelt sein im Vertrag, dass der GU bei den Punkten die du genannt hast haftet, dann gibts Geld. Wenn nicht dann ließ weiter...

Sorry, dass ich das sagen muss aber du hast ganz viele Sachen unterlassen, mitgemacht und unterschrieben die dich in diese Lage gebracht haben. Auch wenn es blöd klingt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Sollte dein Vertrag nix anderes sagen, ist es dein Lehrgeld gewesen.

Beim nächsten mal wirst du wissen das du 12 Monate Bereitstellung nehmen sollst und nicht 6 oder 9 Monate. Und dich mehr mit der Materie beschäftigen und nicht einfach eine Baugenehmigung unterschreiben die dir nicht taugt.
 
Z

Zaba12

Ich habe 12 Monate Bereitstellung genommen.

Ansonsten vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich weiß der Ton macht die Musik. Daher möchte ich mich für den forschen Post entschuldigen.

Aber wie kann es sein, das Du vor 15 Monaten deine Baufinanzierung abgeschlossen hast (zumindest lese ich das raus) und scheinbar nix aber auch garnicht steht. So nen Bau kann on Top 9-12 Monate nochmal dauern.

Im schlimmsten Fall bekommst du nochmal eine Aufschlag auf die Baukosten wenn ihr nicht rechtzeitig mit dem Bau beginnt. Hab ich auch schon in einem Vertrag gelesen. Da die Preise auch wenn es Festpreise sein sollen, nicht ewig "festgeschrieben" sind. Steht aber auch im Vertrag drin.

Mein Vorschlag wäre, nimm dir deinen Vertrag ließ dir diesen genau durch und wenn du nach der Durchsicht des Bauvertrages der Meinung bist, dass da was geht, dann geh zum Anwalt und lass es prüfen und dich beraten. Die 500€ machen den Kohl jetzt auch nicht mehr fett.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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