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ᐅ Defizitäre Architektenleistung, verzögerter Baubeginn


Erstellt am: 07.09.17 00:47

Zaba1207.09.17 09:49
So was muss bei dir auch drin stehen....
Wenn ja, dann wird es unmöglich und du kannst nur noch auf Kulanz hoffen.

Foto eines Bauvertragsdokuments mit Paragraphen zur Bauzeit und Zahlungsvereinbarungen
Matthias954107.09.17 10:02
Zaba12 schrieb:
Aber wie kann es sein, das Du vor 15 Monaten deine Baufinanzierung abgeschlossen hast (zumindest lese ich das raus) und scheinbar nix aber auch gar nicht steht. So nen Bau kann on Top 9-12 Monate nochmal dauern.

Danke für Deine Rückmeldung. Der Vertrag mit dem Massivhausanbieter wurde in etwa Juni 2016 unterschrieben. Ein halbes Jahr hat es gedauert, bis der erste Bauantrag durch war. Das Haus hätte dann 1 m unterhalb der Straße gelegen. Die Aussage des Architekten war, daß es hierzu keine Alternative gibt. Ich habe ihm zunächst einmal vertraut. Leider erst nach Genehmigung des ersten Bauantrages habe ich mir das Ganze näher angeschaut und dann eine Alternative entdeckt, die mit den Baubestimmungen kompatibel war. Der Massivhausanbieter hat sich bis heute nicht zu diesem Defizit geäußert, sehr wahrscheinlich wollten die einen zusätzlichen Planungsaufwand vermeiden. Dann hat es noch einmal ca. 8 Monate gedauert, bis der 2. Bauantrag inklusive erneuter statischer Berechnungen durch war, Sommerferien verlängerten laut Aussage des Massivhausanbieters das Ganze. Jetzt liegt das Haus laut Planung immerhin nur noch 25 cm unterhalb der Straße. Wie bereits erwähnt sollte, nachdem der zweite Bauantrag nun genehmigt wurde, das Bauanlaufgespräch mit dem Generalunternehmer stattfinden. Ursprünglich war schriftlich vereinbart, daß 30 Tage nach dem Bauanlaufgespräch der Bau beginnen sollte. Jetzt ist der GU der Meinung, diese Vereinbarung könne nicht eingehalten werden, da 4 von 10 Baumitarbeitern längerfristig erkrankt seien, der Bau könne frühestens Ende des Jahres, Anfang des neuen Jahres beginnen.
Matthias954107.09.17 10:27
Zaba12, Danke für Deine Rückmeldung. Unter "Bauzeitgarantie" steht: "Der Auftragnehmer beginnt mit den Baumaßnahmen 30 Werktage nach der Vorlage der auflagefreien Baugenehmigung". Die Baugenehmigung liegt seit dem 26 Juli vor.
Joedreck07.09.17 10:31
Steht da auch was von höherer Gewalt etc? Nicht nur satzweise lesen und einzelheiten raussuchen.
Bau-Schmidt07.09.17 10:48
Ich habe meine Finanzierung erst 3 Monate nach meiner Unterschrift unter dem Vertrag abgeschlossen. Eine Zusage hatte ich schon. Bei dir wird es Lehrgeld sein für dich.
Matthias954107.09.17 10:58
Bau-Schmidt, kluge Entscheidung, da warst Du besser als ich.
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