Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?

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kaho674

kaho674

Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
Nein, das abzureißende Gebäude ist an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut. D.h. es ist keine Bestätigung erforderlich. So würde ich es auch lesen. Die Frage ist, ist das Stadl verfahrensfrei? Immerhin fällt es lt. Statik ein, wenn das Hauptgebäude eingerissen wird.

(Man kommt sich vor, wie bei den Schildbürgern.)
 
KingSong

KingSong

Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
So nochmal genau nachgelesen, der Stadl ist nach Art. 57 Abs. 1 bis 3 BayBO kein Verfahrensfreies Gebäude und damit gilt dieser Satz leider nicht.

Ich komme mir schon lange vor wie bei den Schildbürgern.....
 
T

toxicmolotof

Kaho674s Beitrag ist selbstverständlich satirisch gemeint.

Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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