ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?
Erstellt am: 14.07.17 09:27
Das wäre mir egal, er klagt ja dann gegen das Bauamt und die Verfügung, nicht gegen mich. Und jeder vernünftige Gutachter wird sofort die Einsturzgefahr bestätigen. Mir ist lieber es zieht sich zeitlich als das ich ein leben lang auf einem Grundstück sitze das man nicht verwerten kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das es da nicht einen Weg gibt. Ein pfiffiger Anwalt weiß vielleicht was. Wenn man die Sache logisch betrachtet, ist die Sanierung unwirtschaftlich. Gebäude und Land werden unnutzbar, wenn die Gemeinde dem Teil-Abriss nicht zustimmt. Das käme einer Enteignung gleich....