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R.Hotzenplotz
Es müssten doch an der rechten Seite Glasfläche im Umfang der Treppenbreite wegfallen wo dann der Treppenabgang hinkäme und wo vorher Geländerverkleidung wäre. Oder nicht?..die Treppenseite ändert sich dadurch ja nicht und könnte weiterhin mit Glas verkleidet werden.