Landkauf - Land zu Bauland wandeln

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77.willo

77.willo

Diese Erkenntnis wäre auch einfacher möglich gewesen - aber schön das sie sich jetzt abzeichnet.
 
Nordlys

Nordlys

Zu Musketier. Kann es sein, dass das nicht bundesweit einheitlich angewandt wird? Beispiel eins. Wir privat. Grundstück erworben 2016 zu Summe xy. Dazu im Notarvertrag erwähnt kam ein Ausbaubeitrag für den Wasserversorger und ein Preis für die schon gesetzten Schächte, das zusammen ergab das Gesamte. Grunderwerbsteuer wurden nur auf den Basispreis berechnet.
Anderes Beispiel beruflich. Landverkauf ehemaliges Grünland als Gewerbeland zu Preis x. An eine Firma. F Planänderung war angeschoben.
Ein Passus im Vertrag besagte, sollte im F Plan am Ende statt Gewerbeland Bauland für Wohnbebauung stehen, ist Summe y nachzuzahlen. So geschah es. Nach drei Jahren. M.W. kam es zu keiner Nachzahlung von Grunderwerbsteuer. Karsten
 
Musketier

Musketier

Bei deinem 1. Teil hab ich auch hier im Forum schon gehört, dass extra ausgewiesene Anschlusskosten nicht unter die Grunderwerbsteuer fallen würden.
Bei uns war das auch extra ausgewiesen, aber wir haben auf den vollen Betrag die Grunderwerbsteuer gezahlt. Ich hatte dazu vor ca. 4 Jahren recherchiert, hatte aber nichts gegenteiliges dazu gefunden. Vielleicht gab es aber mittlerweile auch irgendein Urteil oder eine Verwaltungsanweisung dazu.

Zum 2. Teil würde ich sagen Glück gehabt oder aber es wurde bei der 2. Fälligkeit der Notar nicht informiert. Der gibt die Infos meines Wissens ans Finanzamt weiter.
Inwieweit hier auch eine Informationspflicht der Firma gegenüber dem Finanzamt wegen der Änderung der Bemessungsgrundlage bestanden hätte, dazu bin ich überfragt.
Das ändert aber nichts daran, dass meines Erachtens der volle Betrag steuerpflichtig gewesen wäre.
 
Nordlys

Nordlys

zu 2): n. wurde nicht informiert. Nur Schriftwechsel mit Erwerber, dass auf Grund des Vertrages von soundso Nachzahlung fällig wird. Karsten
 
T

tempic

Woher soll das FA dann wissen, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat? Ist aber trotzdem Steuerbetrug ...

Zu 1.) Erschließungskosten gehören beim Kauf eines unerschlossenen Grundstücks nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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