Doppelhaushälfte auf Grundstück mit steigendem Grund

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11ant

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Je nach Vorgartenlänge rammt man die 30 cm elegant weg, und bei der Entwässerungsrinne stimme ich meinem Vorredner zu.

Offen gestanden habe ich Verständnis für den Nachbarn, der beim Bau an so vieles denkt, und dabei nicht auch noch an die Höhenmaße des noch nicht "konkret vorhandenen" Nachbarn. Aus eben solch´ banalen Gründen halte ich es ja generell für eine "Fehlkonstruktion", Doppelhausgrundstücke unkoordiniert zu bebauen.
 
B

BenutzerPC

Die 30 cm tiefer bei Dir scheinen mir kein echtes Problem zu sein.
Doch, das sehe ich schon als Problem. Wir sind unter der Rückstauebene. Da will ich keine nassen Füsse im EG! Laut GU ist das auch definitiv kein Thema. Die Hütte muss auf jeden Fall hochgehoben werden. Es muss eigentlich meiner Meinung nach immer das Ziel sein, das Haus soweit möglich aus der Erde rauszuholen.
30 cm Höhenunterschied auf eine Hausbreite kann ich mir schon optisch ohne Abtreppung der Häuser nicht vorstellen
So sehe ich das mittlerweile auch. Ich hoffe das die Herren vom Bauamt das auch so sehen. Da kann im Bebauungsplan stehen was will. Ich persönlich sehe das auch nicht als Befreiung, denn ich "verstoße" ja nicht gegen den Bebauungsplan weil ich etwas besonderes haben will, sondern weil es die Gegebenheiten vor Ort nicht anders möglich machen. Eine Rücksprache mit dem Nachbarn, auch in Hinblick darauf, das ihr Baugesuch soweit durch ist, halte ich für ausgeschlossen. Sie wollen im April anfangen bauen.
 
11ant

11ant

Laut Bebauungsplan sollen die Doppelhaushälfte eine optische Einheit bilden (hier ist die Definition recht frei) und jedenfalls in Traufhöhe, First gleich sein.
Da sehe ich Euch das Dach des Nachbarn in Traufhöhe und Neigung und praktisch auch die Haustiefe fortsetzen.

Ihr könnt nun Euer Erdgeschoss 30 cm eingraben / einböschen (was mir nicht schmecken würde), oder Euer Haus ab Erdgeschossfußboden gesehen 30 cm niedriger machen als das des Nachbarn. D.h. entsprechend weniger Kniestock im Dachgeschoss, oder alle Raumhöhen bis dort entsprechend reduzieren, soweit möglich.

Was sagt denn die Baulinie, gibt es eine, oder könntet Ihr das Haus auch in der Tiefe so versetzen, daß die Dächer trotz Höhenversatz praktisch auf dasselbe Niveau kommen ?

Hilfreich wäre, wenn der Nachbar so nett wäre, Euch seine Pläne zur Kenntnis zu geben. Oder gar noch netterer, wenn Ihr die hier zeigen dürft, dann können wir gemeinsam den besten Ausweg basteln.

Ich empfahl hier https://www.hausbau-forum.de/threads/einfamilienhaus-oder-Doppelhaushälfte.18892/ vor zwei Wochen schon jemandem in ähnlicher Lage die "Radikallösung", ganz schlicht denselben Planer zu nehmen wie der Nachbar. Das wäre wohl ein banaler, aber effektiver Weg zum perfekten Passen an der "Schnittstelle".
 
B

BenutzerPC

@11ant: Danke für deinen Tipp bzw. auch den Link. Habe das Thema überflogen. Im Prinzip haben wir eine ähnliche Situation, allerdings ist bei uns der Zug schon lange abgefahren. Bei uns Plant der Architekt des GU, unser Doppelhaushälfte Partner plant mit einem freien Architekt. Das Thema mit der Höhe und somit die 30cm über die Reduktion der Raumhöhen je Stockwerk ist mir auch schon eingefallen. Da ich aber groß gewachsen bin ist das keine Option für uns. Ich will jetzt ja auch auf Grund der Nachbarsituation kein 2. Wahl Haus, sondern eine faire Lösung. Ich habe mit gleichem Recht und nicht weniger günstig unser Grundstück gekauft. Für mich kommt eigentlich nur die Lösung "höher bauen" in Frage. Unser GU will dazu am Montag auf uns zukommen. Mal sehen, was er als Lösung anbietet.
 
11ant

11ant

Das Thema mit der Höhe und somit die 30cm über die Reduktion der Raumhöhen je Stockwerk ist mir auch schon eingefallen. Da ich aber groß gewachsen bin ist das keine Option für uns.
*schmunzel* bist Du echt so lang, daß Dir 250 statt 260 cm Raumhöhe Kopfanstoßen bereiten würden ?

Für mich kommt eigentlich nur die Lösung "höher bauen" in Frage. Unser GU will dazu am Montag auf uns zukommen. Mal sehen, was er als Lösung anbietet.
Den bildenden Blick in den Bebauungsplan sollte man immer selbst werfen. Eine Baulinie könnte meinen Vorschlag verhageln, wie bei Reihenhäusern an leichten Hängen nicht unüblich, den Höhenversatz auch in einen Tiefenversatz zu übersetzen und damit die Dächer über den größten Teil trotz identischen faktischen Haushöhen wieder gleichzuziehen. Das würde bei 30° DN etwa 50 cm Tiefenversatz bedeuten.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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