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ᐅ Was bedeutet "fällig nach Fertigstellung ohne Abzug"


Erstellt am: 18.02.10 15:36

J
Jerolin
18.02.10 15:36
Hallo,

ich bin zur Zeit mit den verschiedenen Bauleistungsbeschreibung beschäftigt. Man liest dort immer wieder die Formulierung "fällig nach Fertigstellung". Da stellt sich mir die Frage, wann ist ein Gewerk, bzw. eine Leistung fertiggestellt? Wer definiert genau diesen Zeitpunkt?

Wichtig ist ja zB nicht der Zeitpunkt, wann der Bauantrag fertig formuliert ist, sondern wann das Bauamt den Bauantrag akzeptiert hat.

Ich sehe verschiedene Aktoren an der Baustelle:
- Das Bauunternehmen
- Die Sub-Unternehmer (Maurer, etc.)
- DEKRA (wenn in der Bauleistungsbeschreibung enthalten)
- Der Bauherr

Was ist zB mit Leistungen wie Statik, Vermessung, Architektenleistung, etc.? Ich kann doch die Leistung des Statikers gar nicht beurteilen. Wie soll ich dann einschätzen, ob die Leistung fertiggestellt worden ist?

Meine Frage ist ziemlich allgemein. Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann!

Mit freundlichen Grüssen
Jerolin

PS: Bauen schaff mich! Und ich hab noch nicht mal nen Vertrag unterschrieben!

S
Slevin
20.02.10 19:06
Meistens ist gut zu erkennen wann was fertig ist. Bei uns war es auf jeden Fall so. Im Zahlungsplan stand dann z.B. "nach Übergabe der Unterlagen zum Bauantrag." Die Rechnung Kamm dann ca nach Woche nach Übergabe der Unterlagen. Das geht dann ja so weiter: "Fertigstellung der Bodenplatte, Fertigstellung des Dachstuhls." Das kannst dann ja gut erkennen ob es fertig ist oder nicht.
W
wabe
25.02.10 15:59
Ganz so einfach ist es nicht, denn Arbeiten können zwar scheinbar fertig sein und etwaige Restarbeiten trotzdem noch nicht erledigt sein oder die Arbeiten können auch mängelbehaftet sein.
Bei einer seriösen Firma gibt es kaum Probleme, aber eine weniger seriöse kann hier durchaus Vorteile ziehen.
Vor allem muss man darauf achten, dass die Zahlungsbedingungen nicht zu kopflastig sind, d.h, dass am Anfang nicht zu viel Geld an den Baupartner fließt.
Gruss
Wabe
K
kiz911
27.01.12 10:48
Hallo,
bei meinem Cousin war es so:
1.Zahlung nach Vertragsunterschrift bzw. nach Einrichtung des Baukontos.
Dann Architektengespräch, Ausschreibungserstellung, Bauantragstellung usw.
2.Zahlung dann nach Ausschreibung und Vergabe.
Nun Vorstellung des Bauleiters, Baustelleneinrichtung und Organisation/Planung
der Handwerker.
3.Zahlung nun nach Fertigstellung und Rechnungsstellung der jeweiligen Handwerker,
Prüfung der Leistung/Rechnung durch den Bauleiter und meinem Cousin.
Überweisung erst wenn ALLES i.o. war und dann auch nur 95% der jeweiligen
Rechnung. Die letzten 5% wurden erst nach der Schlussabnahme fällig.
Außerdem half die Finanzierungsberatung mit der Verwaltung des Baukontos.

Die Technischen Details und Festlegungen wurden im Architektengespräch gemacht, bzw. dann mit dem jeweiligen Fachleuten. Sehr flexibel!
Ich denke auch, das nicht jeder Hausbauberater alles wissen kann.

Er war so sehr zufrieden. Er hatte immer gute Ansprechpartner und top-
Service. Vor allem da er sehr eingebunden war und echte Transparenz gezeigt wurde. Das war sehr hilfreich. Hierdurch
behielt er immer den Über.-& Durchblick und Probleme wurden zügig und
zufriedenstellend erledigt.
Gerade wenn man sich mit der Materie nicht auskennt (wie denn auch?) ist ein
solches Unternehmen GOLD wert!!
Ich habe vor, in ca. 3 Jahren zu bauen und bin froh, von der Erfahrungen meines
Cousins zu Profitieren. Dieses Forum (bin neu hier!) finde ich auch top!
Bis jetzt habe ich erst 2 Firmen (Fertig und Massivbau) verglichen.
Mein Cousin hat übrigens Massiv gebaut und ich glaube, auch in diese Richtung zu tendieren.
Das System der Firma, mit der mein Cousin gebaut hat ist schon genial, wie ich finde. Bisher habe ich keinen weiteren Anbieter mit einem Ähnlichen System gefunden.
Ich hoffe hier mehr Glück zu haben!

Grüße, kiz
N
NorbertKoch
29.01.12 21:53
Hallo,

also ganz Allgemein:

Sobald eine Leistung, wie beschrieben, gemäß Leistungsverzeichnis, oder anderes fertig ist, wird vom Ausführer eine Rechnung oder Abschlagsrechnung gestellt, die Du dann je nach Zahlungsvereinbarung bezahlen musst.

Am besten sollte vertraglich vereinbart werden, dass bezahlt wir, nachdem eine Abnahme stattgefunden hat und diese auch keine Mängel aufweist.

Gruß
B
Bauexperte
31.01.12 13:55
Hallo,

Jerolin schrieb:
ich bin zur Zeit mit den verschiedenen Bauleistungsbeschreibung beschäftigt. Man liest dort immer wieder die Formulierung "fällig nach Fertigstellung". Da stellt sich mir die Frage, wann ist ein Gewerk, bzw. eine Leistung fertiggestellt? Wer definiert genau diesen Zeitpunkt? Wichtig ist ja zB nicht der Zeitpunkt, wann der Bauantrag fertig formuliert ist, sondern wann das Bauamt den Bauantrag akzeptiert hat.

Falsch - wenn Dein BU/GU als erste Zahlung "nach Vorlage Bauantrag" vorsieht, wird die erste Rate nach Fertigstellung des Bauantrages fällig. Und wenn meine Einschätzung zutrifft, lautet dann die 2. Abschlagszahlung "nach Erteilung Baugenehmigung". Dies ist üblich in der Branche, denn die Leistung ist ja erfolgt.

Jerolin schrieb:
ist zB mit Leistungen wie Statik, Vermessung, Architektenleistung, etc.? Ich kann doch die Leistung des Statikers gar nicht beurteilen. Wie soll ich dann einschätzen, ob die Leistung fertiggestellt worden ist?

Statik mit Wärmeschutznachweis, Architektur und - falls vertraglich vereinbart - Bodengutachten werden in aller Regel mit den ersten beiden Abschlagszahlungen beglichen.

Vermesser ist - außer bei Bauträgern - Eigenleistung, will heißen, Du mußt zu Deinen Lasten und Kosten einen Vermessungsingenieur Deines Vertrauens mit der Vermessung Deines Grundstückes beauftragen. Teil der Baunebenkosten in Höhe TEUR 35

Wenn Du Dir dieses Projekt nicht zutraust - und danach liest es sich zurzeit - solltest Du rechtzeitig externe Hilfe in Anspruch nehmen. Suche Dir über die gängigen Portale Jemanden, der die Bauunterlagen auf evtl. Fallstricke hin überprüft und einen Bausachverständigen, der Dein Bauvorhaben begleitet. Insgesamt Mehrkosten einiger Tausend Euronen aber gut investiertes Geld!

Jerolin schrieb:
:Und ich hab noch nicht mal nen Vertrag unterschrieben!

DAS ist auch gut so, Du verfügst noch über viel zu wenige Informationen, als dass Du einen Vertrag mit der immanenten Aussicht auf einen Vermögensschaden unterschreiben solltest

Freundliche Grüße
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