Hallo
Der Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
D.h. dieser haftet.
Es ist jedoch merkwürdig für mich, dass Euch der Architekt scheinbar in die
Haftung nimmt, denn i.d.R. werden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.
Gibt es da irgend etwas mit dem Grundstück 😕
LG
Der Bauherr ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
D.h. dieser haftet.
Es ist jedoch merkwürdig für mich, dass Euch der Architekt scheinbar in die
Haftung nimmt, denn i.d.R. werden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.
Gibt es da irgend etwas mit dem Grundstück 😕
LG
Mitunter kann es schon sinnvoll sein, zu überlegen, ob das Grundstück und damit das spätere Haus einem Ehepaar zu gleichen Teilen gehört oder nur einem von beiden. Wir haben beim Hausbau damals entschieden, dass alles auf meine Frau geschrieben wird und das war damals auch nicht schlecht, heute wäre es anders vielleicht besser.
Ähnliche Themen