Luft-Wasser-Wärmepumpe sehr laut

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daniels87

Unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe schaft es ohne Heizstab, den habe ich abgeschaltet. Auch bei -21° war es kein Problem. Den Heizstab braucht sie für Warmwasser. Es gäbe noch einen Modus zur Geräuschreduzierung, da läuft der Heizstab mit und die Leistung des Verdichtens wird zurückgefahren. Aber es kühlt dadurch nicht ab.

Das es vergleichbar ist mit einer Elektroheizung ist natürlich einfach Quatsch und hört sich nach Halbwissen aus Dorftratsch an ;). Der Wirkungsgrad nimmt sogar teilweise wieder zu, da die Wärmepumpe nahe dem Gefrierpunkt öfter abtauen muss. Bei kälterer, trockenerer Luft steiger er wieder leicht an.
 
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MayrCh

Hier wurde ja schon viel geschrieben, aber nur wenig fachlich fundiertes. Deshalb:
  • Keine Einzelanlage darf heutzutage noch die Richtwerte der TA Lärm alleinig ausschöpfen. Denn in diesem Fall würde jede hinzukommende Anlage zu einer Überschreitung der Richtwerte führen.
  • Eine Einzelanlage sollte (fachlich korrekt hier: muss) die nächtlichen Richtwerte um min. 3, eher 6 dB unterschreiten
  • Bauordnungsämter und untere Immissionsschutzbehörden haben die Luft-Wasser-Wärmepumpe-Lärmproblematik in den letzten Jahren und teilweise aktuell immer noch komplett verschlafen. Nach der aktuellen Rechtslage gibt es nach dem Dornröschenschlaf der Behörden ein unsanftes Erwachen vieler gegenwärtiger und künftiger Luft-Wasser-Wärmepumpe-Betrieber.
  • ~35 dB vor Schlafzimmerfenster in 400 m² Neubauparzellen, von denen > 60% mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt werden, ist teilweise utopisch.
 
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MayrCh

An wen wendet sich denn der Nachbar, wenn es ihm zu laut wird? An das Bauamt? Oder an den Eigentümer?
Einen festen Prozess gibts hier nicht. Der gesunde Menschenverstand würde zunächst mal auf Betrieber - also den Nachbarn - zugehen. Aber direkt Bauordnungsamt / Polizei oder Unterlassungsklage sind auch schonmal erstes Mittel der Wahl gewesen.
Grundsätzlich ist man als "Gestörter" einer bestehenden Anlage zunächstmal in der Nachweispflicht. Das heißt §29 Messstelle, und nicht Handy-App.
 
G

Grym

Hier wurde ja schon viel geschrieben, aber nur wenig fachlich fundiertes. Deshalb:
  • Keine Einzelanlage darf heutzutage noch die Richtwerte der TA Lärm alleinig ausschöpfen. Denn in diesem Fall würde jede hinzukommende Anlage zu einer Überschreitung der Richtwerte führen.
  • Eine Einzelanlage sollte (fachlich korrekt hier: muss) die nächtlichen Richtwerte um min. 3, eher 6 dB unterschreiten
  • Bauordnungsämter und untere Immissionsschutzbehörden haben die Luft-Wasser-Wärmepumpe-Lärmproblematik in den letzten Jahren und teilweise aktuell immer noch komplett verschlafen. Nach der aktuellen Rechtslage gibt es nach dem Dornröschenschlaf der Behörden ein unsanftes Erwachen vieler gegenwärtiger und künftiger Luft-Wasser-Wärmepumpe-Betrieber.
  • ~35 dB vor Schlafzimmerfenster in 400 m² Neubauparzellen, von denen > 60% mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt werden, ist teilweise utopisch.
Eine Rotex HPSU Compact mit 8 kW Leistung unterschreitet die Richtwerte im Allgemeinen Siedlungsgebiet bei einem Abstand von 5,80m bereits um 6db sowohl zur geschützten Ruhezeit tags wie auch im Nachtbetrieb.

Wenn die Anlage 3m vom Nachbar entfernt steht und der Nachbar die 3m Abstandsfläche einhält, dann ist obiges also bereits erfüllt. Selbst kleinste Spielstraßen im Wohngebiet sind ca. 6 Meter. Wenn man die Wärmepumpe vor das Haus stellt und jeder nur jeweils die Abstandsflächen einhält, sind wir bei etwa 12 Metern mindestens nach gegenüber.

Ich würde es hier mal nicht übertreiben. Natürlich, schlecht, falsch oder gar nicht eingestellte Anlagen sind sicherlich problematisch. Es sollte ein fachkundiger Betrieb einbauen, Bodenplatte schalltechnisch entkoppelt usw.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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