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ᐅ Altes Haus abreißen + dann neu bauen?


Erstellt am: 27.07.09 08:49

I
Ike
27.07.09 08:49
Hallo zusammen!

Ich würde gerne wissen ob es rechtlich gestattet ist, ein altes Haus zu kaufen, es abreißen zu lassen und dann auf dem Grundstück ein neues Haus zu bauen! Darf man einfach so alte Gebäude abreißen (kein Denkmalschutz)?

Dann noch eine weitere Frage:
Wir überlegen ob wir mit einem befreundeten Pärchen ein altes Haus mit großem Grundstück kaufen, dieses Haus abreißen lassen und dann das Grundstück teilen und zwei neue Häuser darauf bauen! Wird sowas genehmigt? Ist ja eine Sache des Bebauungsplan, oder?

Hintergrund der Fragen ist, das wir auf keinen Fall in einem normalen Neubaugebiet bauen wollen. Es soll etwas mehr für sich sein und da bieten sich ja z.B. Resthöfe etc. an!

Würde mich über Antworten von euch freuen!

Grüße von Ike
I
Ike
27.07.09 13:53
weißt Du auch ob man es genehmigt bekommt zwei Wohngebäude auf ein Grundstück zu bauen wo bisher nur eine Wohneinheit stand?

Danke! Ike
D
Danton
27.07.09 23:09
Hallo Ike,

ob man zwei Wohngebäude auf ein Grundstück bauen darf wo vorher nur eines stand, hängt vom jeweiligen Bebauungsplan (Einzel- und/oder Doppelhausbebauung) ab. Wenn das Grundstück groß genug ist lassen sich gegebenenfalls auch zwei einzelne Häuser auf dann zwei Grundstücken bauen, falls eine Doppelhausbebauung nicht genehmigungsfähig ist.

Wenn Wohnhäuser abgerissen werden sollen, ist in der Regel eine Abbruchgenehmigung zu beantragen. In den jeweiligen Landesbauordnungen ist geregelt, ab welcher Größe des Hauses diese zu beantragen ist. Der Grund hierfür liegt unter anderem darin, daß auch die Wohnflächen der in Deutschland existierenden Wohnungen und Häuser in Statistiken aufgeführt werden. Ansonsten gäbe es sehr viel Wohnfläche, die nur auf dem Papier vorhanden ist.

Den Antrag für die Abrissgenehmigung kann man zusammen mit dem Bauantrag für die neue Bebauung einreichen. Dann heißt es z.B. in den Unterlagen: "Abriss eines Wohnhauses und Neubau eines Doppelhauses".
Fall das Bauvorhaben allerdings in einem Außenbereich (außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes) durchgeführt werden soll, ist dies außerordentlich schwierig bis unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Osnabrücker Land
Thomas Brandenburg
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