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ᐅ Abstandsflächenüberschreitung mit Einverständniss


Erstellt am: 22.11.16 14:41

M
Malz1902
22.11.16 14:41
Hallo zusammen,

ich habe ein anliegen und wollte mich einmal an die Experten hier im Forum wenden. Durch google bin ich leider nicht schlauer geworden.
Folgendes, es soll ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück ca. 369qm gebaut werden.
Das Grundstück ist 16 Meter breit, es gelten jeweils 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Auf dem Nachbargrundstück wohnen Oma und Opa. Gibt es eine Möglichkeit die Grundstücksgrenze in Richtung Oma und Opa zu unterschreiten. ca 2 Meter Abstand? So dass auch, wenn mal jemand anderes als Oma und Opa dort das man Ärger bekommt durch Unterschreitung der Grenze? Es müsste zudem festgehalten werden, dass wenn auf dem Nachbargrundstück von Oma und Opa irgendwann mal jemand bauen möchte das dieser sozusagen 4 Meter Abstand halten müsste.


Oder wäre es sinnvoller man würde diesen 1 Meter von Grundstück A auf Grundstück B übertragen? Ist dies überhaupt möglich? Was kostet so etwas?

Vielen Dank im voraus. Ich hoffe es ist verständlich was ich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen möchte
C
Climbee
22.11.16 15:09
Schau nach unter dem Stichpunkt "Abstandsflächenübernahmeerklärung"

Oma und Opa können diese unterschreiben. Das muß dann auch ins Grundbuch entsprechend eingetragen werden (kostet!) und bedeutet letztendlich auch eine Wertminderung des Grundstückes, auf dem eine solche Übernahmeerklärung liegt. Wenn ihr also später das Grundstück von Oma und Opa verkaufen möchtet, dann ist das ganz klar ein Geldverlust. Wenn es in der Familie bleibt, haben halt die das Nachsehen, die dort dann bauen wollen, denn sie müssen die größere Abstandsfläche einhalten. Wenn das ein sehr großes Grundstück ist, wo sowas nichts ausmacht, dann ist das nicht so schlimm, ist es auch eher klein, so wie eures, dann könnte es ein Problem werden.

Jeweils 3m zur Grundstücksgrenze: bei uns (Bayern) darf das nur an zwei Seiten des Grundstücks ausgeschöpft werden, die beiden anderen Seiten müssen mehr Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Erkundige dich da mal!
W
wpic
22.11.16 17:04
Entweder wird auf dem Nachbargrundstück eine Abstandsflächenbaulast eingetragen, die beim Verkauf und bei der Bebauung des anderen Grundstückes eine Wertminderung und Nutzungseinschränkung bedeutet, wie bereits von Climbee beschrieben, inkl. dem größeren Grenzabstand von 4m. Eine Grundstücksneuaufteilung durch Ankauf eines 1m-Streifens inkl. der amtlichen Grenzeintragung kann je nach Aufwand einen 4-stelligen Betrag eines o.b.u.v. Vermessers bedeuten. Würde ich vermeiden wollen.

10m Nettobreite des Grundstückes sollten absolut ausreichen, einen vernünftigen Grundriss zu entwickeln. Es wird auch für wesentlich ungünstigere Situationen eine passende Grundrisslösung gefunden; da ist der Architekt gefragt. Wenn das Fertighaus natürlich ein bestimmte Größe hat, muß sich das Grundstück dem Haus anpassen und nicht umgekehrt. Die beliebte und unvermeidliche Garage darf in die Abstandsflächen des Grundstücks gebaut werden, aber auch nur mit dieser festgelegten Nutzung.
M
Malz1902
23.11.16 10:56
@Climbee genau das war das was ich gesucht hab. vielen dank. auch danke an wpic

Thread kann dann geschlossen werden
D
DG
23.11.16 15:29
Kleine Ergänzung:

Die Teilung ist in NRW ganz sicher mit 4-stelligen Kosten verbunden, dazu kommt der Notarvertrag, Nebenkosten etc. pp.

Günstiger ist hier die zwingend benötigte Eintragung einer Abstandsflächenbaulast, die im Baulastenverzeichnis (ausdrücklich nicht: Grundbuch!) registriert wird. Will man die Grenze zB mit einer Garage überbauen, fallen weitere Kosten für eine Überbaubalast und/oder Vereinigungsbaulast an - egal wie man das löst, stehen aber auch hier 4-stellige Summen an.

Die einfachste Lösung ist, das Haus auf 10m Breite zu planen; erst dann, wenn andere Randbedingungen eine Baulast oder ggflls. Teilung erfordern, sollte man sich mit einem Vermesser in Verbindung setzen, um die jeweiligen Kosten und Nutzen gegeneinander abwägen zu können.

Ohne Pläne wie immer nicht abschließend zu beurteilen, hört sich aber nicht so vertrackt an, dass man unbedingt eine Baulast bräuchte.

MfG
Dirk Grafe
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