M
marpre
Ich plane momentan ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu bauen. Bauort ist NRW.
Der Keller sollte eigentlich ein reiner Nutzkeller sein. Da allerdings auch Fußbodenheizung geplant ist und die Höhe ohnehin lichte Fertighöhe ca. 2,20-2,30m sein sollte stelle ich mir momentan die Frage, was es denn für ein Aufwand wäre dort eine dritte Wohnung zu integrieren.
Separat genutzt werden sollte diese nicht wirklich, aber für KfW könnte es ja interessant sein.
Die Größe der Fenster muss ich, entsprechend 10% der Raumgröße sicher machen. Meine Frage ist, wie muss ich folgenden Satz deuten:
"Im Übrigen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen nur zulässig, wenn das Gelände vor Außenwänden mit notwendigen Fenstern in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 0,80 m über dem Fußboden liegt."
Das Gelände liegt momentan ca. 60cm unterhalb der geplanten Höhe des EG. Ist für entsprechende Fenster im Keller auch eine Abgrabung an einer Seite möglich und die groß müsste diese sein?
Ist das Vorhaben irgendwie praktikabel oder bin ich mit der geplanten Höhe viel zu niedrig, also Keller viel zu weit im Boden drin?
Der Keller sollte eigentlich ein reiner Nutzkeller sein. Da allerdings auch Fußbodenheizung geplant ist und die Höhe ohnehin lichte Fertighöhe ca. 2,20-2,30m sein sollte stelle ich mir momentan die Frage, was es denn für ein Aufwand wäre dort eine dritte Wohnung zu integrieren.
Separat genutzt werden sollte diese nicht wirklich, aber für KfW könnte es ja interessant sein.
Die Größe der Fenster muss ich, entsprechend 10% der Raumgröße sicher machen. Meine Frage ist, wie muss ich folgenden Satz deuten:
"Im Übrigen sind Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen nur zulässig, wenn das Gelände vor Außenwänden mit notwendigen Fenstern in einer für die Beleuchtung mit Tageslicht ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 0,80 m über dem Fußboden liegt."
Das Gelände liegt momentan ca. 60cm unterhalb der geplanten Höhe des EG. Ist für entsprechende Fenster im Keller auch eine Abgrabung an einer Seite möglich und die groß müsste diese sein?
Ist das Vorhaben irgendwie praktikabel oder bin ich mit der geplanten Höhe viel zu niedrig, also Keller viel zu weit im Boden drin?