ᐅ Grundstückskauf: Eintragung einer zukünftigen Grundschuld?
Erstellt am: 15.09.16 10:31
Hallo,
wir haben uns nun entschieden ein Grundstück zu kaufen (mit Eigenkapital) und die Gemeinde hat einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt. Die Gemeinde verzichtet auf ihr vorangehendes Grundpfandrecht, damit dann eine Bank (für unseren zukünftigen Baukredit) eine Grundschuld mit erstem Rang eintragen kann. Soweit, sogut.
Nun soll aber schon bis zur Beurkundung des Verkaufs die Höhe der Grundschuld angegeben werden...da wir aber erst mit der Planung angefangen haben, gibt es noch keinen konkreten Finanzierungsplan für das Haus und somit auch keine Bank bzw. Höhe. Hat jemand von euch schon ähnliches erlebt?
Gruß,
Marek
wir haben uns nun entschieden ein Grundstück zu kaufen (mit Eigenkapital) und die Gemeinde hat einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt. Die Gemeinde verzichtet auf ihr vorangehendes Grundpfandrecht, damit dann eine Bank (für unseren zukünftigen Baukredit) eine Grundschuld mit erstem Rang eintragen kann. Soweit, sogut.
Nun soll aber schon bis zur Beurkundung des Verkaufs die Höhe der Grundschuld angegeben werden...da wir aber erst mit der Planung angefangen haben, gibt es noch keinen konkreten Finanzierungsplan für das Haus und somit auch keine Bank bzw. Höhe. Hat jemand von euch schon ähnliches erlebt?
Gruß,
Marek
H
HilfeHilfe15.09.16 10:50Das ist natürlich quatsch, sollte auch ein Notar wissen.
Es bringt nichts jetzt eine fiktiven Grundschuld für eine fiktive Bank einzutragen.
Schildert es genauso dem Notar, er kennt sich aus.
Grundstück wird aus dem Eigenkapital bezahlt ?
Es bringt nichts jetzt eine fiktiven Grundschuld für eine fiktive Bank einzutragen.
Schildert es genauso dem Notar, er kennt sich aus.
Grundstück wird aus dem Eigenkapital bezahlt ?
H
HilfeHilfe15.09.16 11:00Eicmar schrieb:
Ok, dann war meine Verwirrung wohl berechtigt. Vielen Dank, ich werde mal den Notar kontaktieren.
Das Grundstück wird komplett aus unserem Eigenkapital bezahlt.ist ja nicht immer der standardfall 😉
R
RobsonMKK15.09.16 11:10Also, wir haben beim Grundstück (von der Gemeinde gekauft) im Notarvertrag einen Passus zur Auflassungsvormerkung mit einem maximal Betrag für die Grundpfandrechte. Diesen Betrag mussten wir vorab angeben, hat aber nix mit der späteren Tatsächlichen Grundschuld zu tun (bildet aber die Obergrenze).
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