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ᐅ L-Steine bis an Grenze


Erstellt am: 01.08.16 19:49

O
oggear51
02.08.16 09:24
also im Bebauungsplan steht schon mal nichts. ich ruf mal erst mal den Vermesser an.
D
DG
02.08.16 09:40
tomtom79 schrieb:
Ich dachte es geht um die Nähe zur Grenze nicht um die Höhe. War nicht eindeutig für mich erkennbar.

Nähe zur Grenze in Verbindung mit der Höhe ist das Problem.

Grundsätzlich sind lokale Abgrabungen/Aufschüttungen über 1m als eigene Bauteile zu betrachten, lösen Abstandsflächen, etwaig Baulasten aus und sind genehmigungsfähig. Solange die Abstandsfläche aber auf dem eigenen Grundstück bleibt, die Anschüttung/Abgrabung also spätestens 3m vor der Grundstücksgrenze endet, hat das keinerlei Auswirkungen auf den Nachbarn - wenn es dem Bauamt auffällt (zB bei der Endabnahme oder der Planung eines weiteren BV auf dem Grundstück oder direkt anliegenden Grundstücken) muss man eben nachgenehmigen; was aber in diesen Fällen idR kein Problem ist.

Sobald das Ganze in Grenznähe (<3m Grenzabstand) rückt, ist aber der Nachbar etwaig beeinträchtigt und das kriegt man dann eben nicht allein geregelt. Wenn der Nachbar nicht mitspielt, baut man zurück. Das kann man mit 2 bis 3 Telefonaten umgehen.

MfG
Dirk Grafe
O
oggear51
02.08.16 10:10
so hab beim Bauamt angerufen,
die meinte bis 2m Höhe kann ich genehmigungsfrei abfangen,
aber vorher mit Nachbar klären.
D
DG
02.08.16 10:17
Wenn Du genehmigungsfrei abfangen darfst, musst Du Deinen Nachbarn nicht fragen. Die Aussage ist also schon logisch Unfug. Sprich' mit Deinem Architekten. Die Aussage vom Bauamt würde ich nur für bare Münze nehmen, wenn sie schriftlich bestätigt wird.

Ergänzung: ich bin mir relativ sicher, dass die 2m-Regelung nur für gewachsenes/bestehendes Gelände gilt. Du aber willst anschütten, wenn ich Dich richtig verstanden habe - das ist ein anderer Fall. Das in Absprache mit Architekt klären.

MfG
Dirk Grafe
O
oggear51
02.08.16 10:20
das gleiche hab ich mir auch gedacht wofür Nachbar fragen wenn ich es darf.
Aber viel mehr frag ich mich woher er die 2m hat.
D
DG
02.08.16 10:27
Wie gesagt, es gibt eine 2m-Regelung und eine 1m-Regelung, siehe Kommentar zu §6 Landesbauordnung NRW. Welche für Dich greift, kann ich ohne Ortskenntnis, Pläne und Höhen nicht beurteilen, nach Deiner Beschreibung bzw. so wie ich Dich verstehe darfst Du aber nur 1m genehmigungsfrei anschütten.

Fakt ist aber auch, dass wenn der Nachbar damit einverstanden ist, kein Bauamt hinter diesen Sachen herjagt. Wenn der Nachbar später auf seiner Seite anfüllt, hat sich das Thema sowieso nach einer gewissen Zeit erledigt. Etwaig steht aber immer eine Baulasteintragung im Raum und das würde ich mal vorab abklopfen.

Wenn es hinterher doch zu einer Baulasteintragung kommt, sind schnell €1000.- weg - das nur so als grobe Richtschnur.

MfG
Dirk Grafe
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