ᐅ Grundstücksinformationen einholen - explizite Einwilligung?
Erstellt am: 12.05.16 12:52
H
Henrik081712312.05.16 12:52Hallo,
ich habe über immoscout ein Grundstück angefragt für mehr Informationen etc.. da habe ich nun eine E-Mail bekommen mit einen Anhang den ich explizit bestätigen soll, damit der Makler "beauftragt" wird diese Informationen zu liefern. Da bin ich etwas unsicher, da ich ja nur ein Expose haben möchte...
Oder geht es da nur drum, dass ich später als pot. Käufer auf jeden Fall Maklergebühren zahlen muss und nichts an denen vorbei passiert?
Was ist, wenn ich ggfs. mittels Architekten etc. auf anderem Weg an exakt das gleiche Grundstück käme, könnte es ein Nachteil sein, wenn ich privat diese Einwilligung schon gegeben habe?
Gruß
ich habe über immoscout ein Grundstück angefragt für mehr Informationen etc.. da habe ich nun eine E-Mail bekommen mit einen Anhang den ich explizit bestätigen soll, damit der Makler "beauftragt" wird diese Informationen zu liefern. Da bin ich etwas unsicher, da ich ja nur ein Expose haben möchte...
Oder geht es da nur drum, dass ich später als pot. Käufer auf jeden Fall Maklergebühren zahlen muss und nichts an denen vorbei passiert?
Was ist, wenn ich ggfs. mittels Architekten etc. auf anderem Weg an exakt das gleiche Grundstück käme, könnte es ein Nachteil sein, wenn ich privat diese Einwilligung schon gegeben habe?
Gruß
C
Caspar202012.05.16 13:07Ab 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.
Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht.
Sprich damit er dir direkt das Expose schicken kann, ohne das du ihn theoretisch umgehen kannst im nachgang, braucht der Makler von dir Zustimmung zum Beginn der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Sobald der Makler dir Anschrift des Grundstückes geliefert hat, und es zum Verkauf kommen sollte, hat der Makler sein Auftrag erfüllt.
Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht.
Sprich damit er dir direkt das Expose schicken kann, ohne das du ihn theoretisch umgehen kannst im nachgang, braucht der Makler von dir Zustimmung zum Beginn der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
Sobald der Makler dir Anschrift des Grundstückes geliefert hat, und es zum Verkauf kommen sollte, hat der Makler sein Auftrag erfüllt.
N
nordanney12.05.16 13:13Henrik0817123 schrieb:
ja nur ein ExposeGenau das ist die Arbeit eines Maklers, Angebot und Nachfrage zusammen zu bringen. Genau für diese Tätigkeit verdient er seinen Lebensunterhalt - er muss keine weiteren Dienstleistungen erbringen (wie z.B. Unterlagen weiterleiten, Verhandlungen führen, Recherchieren o.ä.). Somit ist die Erläuterung von Caspar2020 richtig!
H
Henrik081712312.05.16 13:26dh für mich, dass ich keine Verpflichtungen oder Kosten haben wenn ich das einwillige und auch egal ob ich das privat später kaufen würde oder über einen Hausanbieter/Architekten etc.. es fallen dann so oder so ganz normal die Makler Gebühren an?
C
Caspar202012.05.16 13:47Im übrigen wenn du es kaufst hast du nicht nur die 8,5% Nebenkosten, sondern dann um die 12% (dank der Maklergebühren)..
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