Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa

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P

Prosecutor

Vom Admin erwarte ich etwas mehr Fachkompetenz.

Beim notariellen Kaufvertrag ohne Unternehmerbeteiligung gibt es keine 14-Tage-Frist. Da die Verträge zu 95 % aus Textbausteinen bestehen, mit deren Hilfe jeder Notar binnen 30 Minuten den Vertragstext entwerfen kann, bedarf es keiner besonderen Vorbereitung. Es wird kaum einen Notar geben, der dazu nicht willens und in der Lage ist. Die Vertragsparteien müssen sich selbstverständlich vor dem Notartermin über alle wesentlichen Punkte einig sein. Sowas kann man auch vorher ohne Notar schriftlich fixieren. Wenn es unterschiedliche Standpunkte gibt, wird doch kein Beurkundungstermin gemacht.
 
N

nordanney

Dan lies Dich a) mal ins Beurkundungsgesetz ein. Es stimmt, dass die 14tägige Frist für Verbraucherdarlehensverträge gilt. Doch weiß der Notar, ob im Termin ein Verbraucher der Verkäufer ist? Des Weiteren ist Folgendes zu beachten. "Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden." Wie soll das funktionieren, wen der Käufer erst im Termin den Vertrag vorgesetzt bekommt? Jeder vernünftige Notar wird sich der Problematik nicht aussetzen.
b) kann sich der Notar nicht erst im Termin mit einer ihm nicht bekannten Immobilie beschäftigen, z.B Einsichtnahme in Register/Grundbuch.
c) der Notar noch andere Dinge zu tun hat, als für eine Beurkundung dann mehrere Stunden zu verschwenden, ohne entsprechend zusätzlich bezahlt zu werden.

Von daher sollte die 14 Tage Frist in der Praxis zu 100% eingehalten werden. Schwarze Schafe gibt es allerdings immer.
 
P

Prosecutor

Der Punkt ist doch der, dass das Kostenrisiko bei nicht zustande gekommenen Verträgen minimiert werden soll, weil der Notar durch die Fertigung des Entwurfs eine idR vierstellige Summe beanspruchen wird, und das für eine halbe Stunde Arbeit.

Der Notar darf die Beurkundung nicht mit der Begründung ablehnen, dass er Mehrarbeit habe, vgl. § 15 BNotO.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Vom Admin erwarte ich etwas mehr Fachkompetenz.
Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten untereinander ist die 14-Tage-Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben; das habe ich auch nicht behauptet. Doch selbst in diesen Fällen ist es gängige Praxis, sich rechtzeitig vor der Beurkundung vom Notar einen Entwurf geben zu lassen.

Da ich schon sehr lange in diesem Job arbeite, kann ich Dir versichern, daß Notare im Regelfall nicht zwischen gewerblicher oder rein privater Beteiligung unterscheiden. Was wiederum sehr gut für die Verbraucher ist - sie sollten nach Möglichkeit verstehen, was sie unterschreiben. Ist der Vertrag erst mal beurkundet, ist es nämlich zu spät.

Da die Verträge zu 95 % aus Textbausteinen bestehen, mit deren Hilfe jeder Notar binnen 30 Minuten den Vertragstext entwerfen kann, bedarf es keiner besonderen Vorbereitung.
Das ist gleichermaßen richtig, wie falsch. Grundstücksverträge sehen im Grundgerüst alle gleich aus; die kleinen und häufig feinen Ergänzungen machen den Unterschied. Daraus folgert, je besser ein Entwurf - unter Einbeziehung des Notars - vorbereitet ist, desto leichter läßt er sich von den beteiligten Parteien unterzeichnen. Änderungen mögen in Einzelfällen und unkomplizierten Geschäften im Notartermin selbst zu erledigen sein; die Realität sieht anders aus.

PS: es wäre überaus höflich von Dir, wenn Du Dich an die Forenregeln halten und Deinen Beruf in Deinem Profil nachtragen würdest.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

toxicmolotof

Vielleicht noch eine Ergänzung, denn die Bewertung eines Schufa-Scores scheint nicht jedem zu liegen.

Ein Schufa-Score von 98% ist nicht sehr gut sondern allenfalls mittelmäßig bis befriedigend, da statistisch gesehen mit einem Ausfall binnen 50 Jahren zu rechnen ist. Dieser Zeitraum liegt nur knapp über einer regulären Baufinanzierung von 30-35 Jahren und könnte man durchaus mit einem leicht erhöhten Risiko formulieren.

Aber die Banken stellen Hausfinanzierungen regelmäßig nicht auf die Daten der Schufa ab da hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der Sicherheit abgestellt wird. Bei Krediten mit weniger als 80% des BW spielt die persönliche Ausfallwahrscheinlichkeit im Prinzip keine Rolle mehr, so lange die Kapitaldienstfähigkeit gewährleistet ist. (Harte KO-Kriterien wie EV sind natürlich immer Ausschlusskriterien)

Insofern ist die Argumentationskette im Eingangstext eher Nebenschauplatz und in der Praxis eher irrelevant bis absolut überflüssig.
 
77.willo

77.willo

Vielleicht noch eine Ergänzung, denn die Bewertung eines Schufa-Scores scheint nicht jedem zu liegen.

Ein Schufa-Score von 98% ist nicht sehr gut sondern allenfalls mittelmäßig bis befriedigend, da statistisch gesehen mit einem Ausfall binnen 50 Jahren zu rechnen ist .
Uns wurde damals von der Interhyp mitgeteilt dass man eine Score von über 95% erwarte. Das stand sogar in irgendwelchen Unterlagen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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