ᐅ Hausverkäufer sagt vor Notartermin noch ab - Schufa
Erstellt am: 11.04.16 13:02
toxicmolotof06.05.16 07:17
77.willo schrieb:
Uns wurde damals von der Interhyp mitgeteilt dass man eine Score von über 95% erwarte. Das stand sogar in irgendwelchen Unterlagen.Das untermauert den weiteren Text meiner Erklärung.95% heißt, dass statistisch gesehen mit einem Ausfall innerhalb von 20 Jahren zu rechnen ist.
Testfrage: Würdest du mir dann für 20 Jahre 10.000 Euro bei 3% Zinsen leihen (ohne Sicherheit), wenn statistisch klar ist, dass ich dir früher oder später das Geld "garantiert" NICHT zurückzahlen werde?
Dan verwertet die Bank eben das Haus, damit bekommt die Bank ja das Geld wieder, und was mit dir ist... Wayne.
Ein guter Score liegt bei (deutlich) über 99%, da dann das Ausfallrisiko selbst in 100 Jahren noch gering ist.
77.willo06.05.16 07:21
toxicmolotow schrieb:
Das untermauert den weiteren Text meiner Erklärung.
Ja, das war auch meine Intention.Prosecutor08.05.16 16:54
Es ist doch völlig lebensfern zu behaupten, die Vertragsparteien hätten irgendwas von dem vorab übersandten Vertragsentwurf. Um den zu verstehen, bräuchten sie nämlich juristische Beratung. Deshalb wird ein seriöser Notar, der seine Pflichten ernst nimmt, im Termin die Bedeutung der Klauseln erklären. Bei Haus- und Hofnotaren von Bauträgern darf man das natürlich nicht erwarten.
Und nein, der Notar kann sich nicht frei aussuchen, welches 'Geschäft' er macht. Auf die diesbezügliche Vorschrift des § 15 BNotO habe ich schon hingewiesen.
Und nein, der Notar kann sich nicht frei aussuchen, welches 'Geschäft' er macht. Auf die diesbezügliche Vorschrift des § 15 BNotO habe ich schon hingewiesen.
miho08.05.16 19:59
Prosecutor schrieb:
Es ist doch völlig lebensfern zu behaupten, die Vertragsparteien hätten irgendwas von dem vorab übersandten Vertragsentwurf. Um den zu verstehen, bräuchten sie nämlich juristische Beratung. Um genau diese juristische Beratung in Anspruch zu nehmen braucht man den Entwurf rechtzeitig vor dem Termin.nordanney08.05.16 22:44
Im 15er steht, dass er sich in der hier diskutierten Fragestellung aussuchen kann, ob er beurkundet oder nicht. Er kann ohne vorherige Übersendung und Beratung seinen gesetzlichen Pflichten als Notar nicht nachkommen. Also wird bzw. muss er eine Beurkundung ablehnen!
nordanney08.05.16 22:45
Prosecutor schrieb:
Es ist doch völlig lebensfern zu behaupten, die Vertragsparteien hätten irgendwas von dem vorab übersandten Vertragsentwurf. Um den zu verstehen, bräuchten sie nämlich juristische Beratung. Deshalb wird ein seriöser Notar, der seine Pflichten ernst nimmt, im Termin die Bedeutung der Klauseln erklären. Bei Haus- und Hofnotaren von Bauträgern darf man das natürlich nicht erwarten.
Und nein, der Notar kann sich nicht frei aussuchen, welches 'Geschäft' er macht. Auf die diesbezügliche Vorschrift des § 15 BNotO habe ich schon hingewiesen.Ein seriöser Notar steht VOR dem Termin für alle Fragen parat. Im Termin wird nur noch kurz erläutert und dann möglichst schnell weiter gelesen.Ähnliche Themen