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ᐅ Dachgeschossausbau mit Dachgaube im Außenbereich


Erstellt am: 31.03.16 08:35

S
Spitzbua
31.03.16 08:35
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Es gibt folgende Situation. Ich möchte in einem bestehenden Haus wo es bereits zwei Wohnungen gibt (Großeltern u. Eltern) das Dachgeschoss ausbauen und eine Dachgaube erstellen. Da jetzt eine dritte Wohnung entsteht kommt das Gebäude in die Gebäudeklasse 3. Die daraus ergebenden Brandschutzanforderungen sind kein Problem. Genauso wurde uns bestätigt das die Dachgaube auch genehmigt werden würde.
Es gibt nur ein anderes Problem. Und zwar sagt das Landratsamt das wir uns im Außenbereich befinden. Und im Außenbereich sind nicht mehr wie 2 Wohneinheiten in einem Haus zulässig. Das ganze wurde mir auch im Gesetz so gezeigt und stimmt scheinbar auch. Nur meine Frage ist wann ist man genau im Außenbereich? Unser Haus liegt genau am Rand einer Siedlung mit knapp ca. 80 Häusern. Das blöde ist nur das unsere Grundstücksgrenze zu dem Nachbar Richtung der Siedlung auch die Gemeinde- und Gemarkungsgrenze ist. Der Flächennutzungsplan erstreckt sich über die ganze Siedlung genau bis zu unserem Nachbarn. Unser Grundstück liegt leider außerhalb des Flächennutzungsplans.
Befinden wir uns wirklich im Außenbereich? Wir dachten immer das wir zu der Siedlung gehören. Unsere Zufahrt führt auch über die Siedlung. Hab ein Bild angefügt. Das rot markierte Haus bin ich.
Würd mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Schwarzweiß-Lageplan eines Wohngebiets mit Grundstücken und Häusern entlang von Straßen.
M
MarcWen
31.03.16 11:23
Wohngebäudeklasse 3 ist aber mehr als ein bissel Brandschutz. In welchen Bundesland wohnt ihr?
  • Wie schaut es mit den Fluchtwegen aus?
  • Habt ihr entsprechende Wohnungseingangstüren`?
  • Da Bestand, wahrscheinlich keine Lüftungsanlage!?
  • Prüfstatiker?
  • Schallschutz?
  • Stellplatz für Fahrräder und Kinderwagen?
  • Spielplatz?
  • Ist eine WEH barrierefrei erreichbar?
Liste ist sicher nicht vollständig und bindend, gibt aber einen Einblick, woran man u.a. denken bzw. berücksichtigen muss.
S
Spitzbua
31.03.16 12:50
Diese ganzen Sachen wegen Brandschutz sind bereits vorhanden oder mit kleinem Aufwand herstellbar. Das ist abgeklärt.
Wir sind in Bayern. Ob Gebäudeklasse 3 zulässig ist hängt davon ab ob wir im Außenbereich sind oder nicht.
Wir hatten auch Überlegungen das der Dachgeschossausbau von meinen Eltern offiziell durchgeführt wird. Es also dann offiziell nur 2 Wohnungen gibt und wir Gebäudeklasse 1 bleiben.
Nur brauche ich von der Bank Geld um das alles durchführen zu können. Dafür brauch ich auch Sicherheiten. Meine Eltern hätten mir dann die Zimmer im Dachgeschoss überschrieben.
Nur wenn es die 3. Wohnung offiziell nicht gibt denk ich das die Bank auch diese Wohnung nicht als Sicherheit sieht.
M
MarcWen
31.03.16 13:02
Spitzbua schrieb:

Wir hatten auch Überlegungen das der Dachgeschossausbau von meinen Eltern offiziell durchgeführt wird. Es also dann offiziell nur 2 Wohnungen gibt und wir Gebäudeklasse 1 bleiben.

Verstehe ich nicht? Und wenn Meister Eder das Dach ausbaut, wird es ein Fernsehturm?

Von solchen Mauscheleien würde ich ganz schnell Abstand nehmen. Das gibt nur Ärger. Oft sind es neugierige Nachbarn, oder wenn man vermietet, das Finanzamt. Und wenn was passiert, dann wird es teuer.

Ob man 3 WEH bauen darf, regelt meist der Bebauungsplan (bei uns hier leider gefühlt 90% der Bebauungspläne, die das ausschließen) oder das Bauamt mit gewissen Auflagen oder Auslegungen.

Wenn man bauen darf, so muss man gewisse Auflagen erfüllen, siehe aktuell bei uns in NRW (Post oben).
E
Escroda
31.03.16 20:17
Spitzbua schrieb:
Nur meine Frage ist wann ist man genau im Außenbereich?

Genauigkeit ist das Thema des Vermessers und genau deshalb entscheidet der Stadtplaner über die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, weil es dazu keine genauen Kriterien gibt. Es gibt Fälle, da erhält man verschiedene Antworten von verschiedenen Sachbearbeitern (wenn ein bisschen Zeit vergangen ist sogar vom gleichen Sachbearbeiter). Du musst aus städtebaulicher Sicht Indizien sammeln, die für einen Zusammenhang deines Hauses mit der übrigen Siedlung sprechen. Gemeindegrenze, Gemarkungsgrenze, außerhalb des Flächennutzungsplans sind schon drei Gegenargumente. Wenn das Landratsamt sagt, es ist Außenbereich, wirst du wohl keine Chance haben.
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